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Heu­te, also am 13.12.2021, bespro­che­ne The­men:

1. Vor­ge­hens­wei­se beim umsatz­steu­er­li­chen Rei­hen­ge­schäft und die vier Fäl­le aus mei­nem Koch­re­zept in mei­nem Online­kurs und mei­nen Web­i­na­ren. Wo liegt die eine und nur eine beweg­te Lie­fe­rung und wo hat die­se ihren Ort und wo lie­gen die (eine oder meh­re­re) unbe­weg­te(n) Lie­fe­rung(en)? Und wo ist deren Ort (in Abhän­gig­keit davon, ob sie der beweg­ten Lie­fe­rung fol­gen oder ihr vorangehen)?

2. Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren, Abgel­tung­s­teu­er, Divi­den­den­pri­vi­leg: wo lie­gen die Unter­schie­de, wann wird wel­ches Besteue­rungs­re­gime ange­wen­det und wie funk­tio­nie­ren die­se jeweils?

3. Wie funk­tio­niert die Hin­zu­rech­nung nach § 8 Nr. 5 GewStG und wie dage­gen die Kür­zung nach § 9 Nr. 2 bzw. Nr. 2a GewStG?

4. Kör­per­schaft­steu­er­li­ches Ein­la­ge­kon­to. Wie ver­hält es sich mit dem Bestand, mit dem aus­schütt­ba­ren Gewinn (und mög­li­chen Min­de­run­gen des Ein­la­ge­kon­tos bei Mehraus­schüt­tun­gen), bei offe­nen und ver­deck­ten Ein­la­gen und mit dem Bestand am Ende des betrach­te­ten Jahres?

5. Eini­ge Fra­gen wur­den zu Auf­ga­ben aus mei­nem Klau­su­ren­skript Bilanz­buch­hal­ter gestellt, näm­lich zu Schwan­kun­gen beim Umlauf­ver­mö­gen.

6. Außer­dem habe ich als Schman­kerl noch eine drei­sei­ti­ge, aus­führ­li­che Para­gra­phen­ket­te aus­ge­teilt zu Ansatz, Aus­weis und Bewer­tung im Sach­an­la­ge­ver­mö­gen. Von § 246 I 1 HGB über § 253 I 1 HGB und das BMF-Schrei­ben v. 2.9.2016 bis zum § 253 V 1 HGB. Die­se sind immer wich­tig in der Klau­sur, bil­den sie doch das Ske­lett, das Grund­ge­rüst, der Auf­ga­ben­be­ar­bei­tung.

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Datum

Mo Dez 2021
Vorbei!

Uhrzeit

18:00 - 19:00

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