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Steu­er­fach­wir­te

Alle Inhalte Deiner Prüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin. Kurz, knapp, auf den Punkt.

Wie bereitest Du Dich mit Lambert optimal auf Deine Prüfung zum Steuerfachwirt vor? Lamberts Lernkonzept in zehn Schritten.

Als Einstieg haben wir für Dich 1. unsere Onlinekurse für Steuerfachwirte, die Dich inhaltlich auf den Stoff der Prüfung vorbereiten. Du lernst hier mit Lehrtexten, Multiple-Choice-Fragen, Aufgaben auf Klausurniveau und vielen zusätzlichen Lambert-Videos, die Dir den Stoff nahebringen. 2. In unseren MindMaps haben wir die Inhalte der einzelnen Prüfungen für Dich bereits zusammengefasst, gehirn-gerecht und merk-würdig als Rote Fäden. Wenn Du möchtest - wir haben diese MindMaps auch 3. mit zusätzlichen Erklärvideos für Dich. Vor Deiner Prüfung haben wir dann außerdem 4. unsere drei Klausurwebinare für Dich am Start – als Webinar mit Daniel Lambert. Hier lernst du im Unterricht nochmal das ganze zusammengefasst und auf den Punkt gebracht. Weiterhin ist es entscheidend, dass Du 5. mit alten Prüfungen lernst. Besorge Dir hier bitte alte Klausuren für Steuerfachwirte.

Letzte Tipps, Tricks und prüfungsrelevante Infos geben Dir den letzten Schwung und die letzte Sicherheit für Deine Klausuren. Während des Lernprozesses kannst du (und solltest!) zusätzlich 6. unsere Gratiswebinare, 7. unsere YouTube-Playlist und 8. unsere Podcasts bei Spotify oder iTunes für Deine Vorbereitung heranziehen.

Das alles auch auch 9. im Lambert-Abonnement für Steuerfachwirte. Möglicherweise hilft auch, kurz oder länger vor der Prüfung, 10. der Einzelunterricht bei Daniel Lambert.

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Für Steuerfachwirte bieten wir an:

- MindMaps (mit und ohne zusätzliche Erklärvideos),

- Onlinekurse und

- Webinare, nämlich

- - Gratiswebinare

- - Klausurwebinare

- Podcasts zu Steuern und Bilanzierung

- Blogbeiträge zu Prüfungsfragen.

Das alles zu allen Teilgebieten der drei Klausurgebiete Steuerrecht I, Steuerrecht II und Rechnungswesen. Und, neu: alle MindMaps, alle Webinare und alle Onlinekurse im Abonnement für Steuerfachwirte.

Alle Onlinekurse, alle Webinare, alle MindMaps mit Erklärvideos – für Steuerfachwirte. 

In den 13 Onlinekursen erklären wir Dir die notwendige Theorie – mit vielen Lehrvideos und Multiple-Choice-Fragen und Antworten. Zu den Fächern aus den drei Klausuren, also

- Steuerrecht I aus Abgabenordnung und der Umsatzsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer und dem Bewertungsgesetz

- Steuerrecht II aus der Einkommensteuer, der Körperschaft- und der Gewerbesteuer

- Rechnungswesen aus Buchführung nach Handels- und Steuerrecht, Finanzierung, Kostenrechnung, Jahresabschlussanalyse sowie Handels- und Gesellschaftsrecht

Die MindMaps (= Rote Fäden) geben Dir den Überblick über alles, was Du benötigst – mit 250 Erklärvideos. Gehirn-gerecht und merk-würdig. Als Landkarte fürs Gehirn und damit zum besseren Auswendiglernen des Stoffs und zum Strukturieren der Zusammenhänge.

In den drei Webinaren zu Steuerrecht I, II und Rechnungswesen gehen wir dann einzelne prüfungsrelevante Punkte nochmal durch. Du erhältst die Mitschnitte, nämlich insg. 36 Stunden an Videomaterial zum Unterricht sowie die Aufgabenstellungen, die Mitschriften aus den Kursen und also die Lösungen.

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Deine Prüfungsvorbereitung für alle drei Prüfungen und die relevanten Klausurgebiete für 195 € im Monat bei einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von sechs Monaten verlängert sich das Abonnement bei ausbleibender Kündigung jeweils automatisch um einen Monat. Das Abonnement ist jederzeit zum Ende der Mindestlaufzeit und anschließend zum Ende des angegebenen Abrechnungszeitraums kündbar.

13 Onlinekurse:

Steuerrecht I:

 Onlinekurs Einkommensteuer

 Onlinekurs Körperschaftsteuer

 Onlinekurs Gewerbesteuer

Steuerrecht II:

 Onlinekurs Abgabenordnung

 Onlinekurs Erbschaft- und Schenkungsteuer

 Onlinekurs Bewertungsgesetz

 Onlinekurs Umsatzsteuer

Rechnungswesen:

 Onlinekurs Bilanzierung nach Handelsrecht

 Onlinekurs Bilanzierung nach Steuerrecht

 Onlinekurs Jahresabschlussanalyse

 Onlinekurs Handels- und Gesellschaftsrecht

 Onlinekurs Kostenrechnung

 Onlinekurs Finanzierung

 Lerntechniken (Bonusmaterial)

3 Webinare:

 Steuerrecht I – Klausurwebinar 

 Steuerrecht II – Klausurwebinar

 Rechnungswesen – Klausurwebinar 

250 MindMaps:

 mit 250 Erklärvideos zu allen MindMaps

Du kannst als Abonnent hier klicken, um auf das Lehrmaterial zuzugreifen.

In den 13 Onlinekursen erklären wir Dir die notwendige Theorie – mit vielen Lehrvideos und Multiple-Choice-Fragen und Antworten. Zu den Fächern aus den drei Klausuren, also (aus Rechnungswesen) zur Buchführung nach Handels- und Steuerrecht, Finanzierung, Kostenrechnung, Jahresabschlussanalyse, Handels- und Gesellschaftsrecht, (zu Steuerrecht I) aus der Einkommensteuer, der Körperschaft- und der Gewerbesteuer, (zu Steuerrecht II) aus Abgabenordnung, der Erbschaft- und Schenkungsteuer, dem Bewertungsgesetz und der Umsatzsteuer.

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Klausurwebinare für Steuerfachwirte:

Steuerrecht I (Umsatzsteuer, Abgabenordnung, Erbschaftsteuer/Bewertungsrecht)

Steuerrecht II (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Rechnungswesen (Buchführung und Bilanzsteuerrecht, Gesellschaftsrecht, Betriebswirtschaft - Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung)

Die drei Webinare können im Nachhinein noch erworben werden. Mit allen Videos, Aufgaben, ausführlichen Lösungen, Mitschriften und Erklärungen.

Gratiswebinare für Steuerfachwirte:

Unsere Gratiswebinare sollen Dein Interesse wecken an dem, was Du fachlich brauchst. Und natürlich Dir zeigen, wie wir ans Thema, also die Prüfungsvorbereitung, rangehen. Die vergangenen Gratiswebinare der letzten Monate haben wir unten zum einen als Themen aufgeführt. Zum anderen aber kriegst Du die Webinare nicht einzeln, sondern direkt alle pro Fach. Denn wenn Du Dich z.B. für Leasing interessierst, ist es nicht auszuschließen, dass Du Dich für alle anderen Themen aus handels- und steuerrechtlicher Buchführung auch interessierst.

1. Überblick Bewertung in Handels- und Steuerbilanz

2. Leasing-Erlass

3. Einzel- und Pauschalwertberichtigung

4. Wechselkurse und Währungsfragen

Gratiswebinare für Steuerfachwirte

- auch jetzt noch zu haben -

Steuerrecht I

 AO – steuerliche Nebenleistungen - von Verspätungs- und Säumniszuschlägen sowie Zinsen

 Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte - LAMBERT-KOCHREZEPT in vier Schritten. Bestimmung der (genau einen) bewegten Lieferung und der unbewegten Lieferungen, Ortsbestimmung, § 3 VIa UStG

 Überblick Erbschaft- und Schenkungsteuer für Steuerfachwirte - was ist wichtig, was kommt in der Klausur dran?

Steuerrecht II

 Gewerbesteuerliche Korrekturen- von §§ 8 und 9 GewStG, von Hinzurechnungen und Kürzungen

 Fall zur Gewerbesteuer

 Körperschaftsteuer

 Fall zur Körperschaftsteuer

 Klausurbesprechung Gewerbesteuer

 Überblick Gewerbesteuer – auf einer einzigen DIN-4-Seite - vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss über den Gewinn aus Gewerbebetrieb bis zum Gewerbesteuermessbetrag

 Hinzurechnungen Gewerbesteuer, § 8 Nr. 5 GewStG- von der Rückgängigmachung des Teileinkünfteverfahrens bzw. des Dividendenprivilegs

 Überblick Körperschaftsteuer

Rechnungswesen 

 Degressive Abschreibung - Berechnung des Abschreibungsprozentsatzes (nicht immer 25 %), von unterschiedlichen (!) Beträgen in der Spalte der linearen Abschreibung und vom optimalen Wechseljahr

 Rechnungswesen – Klausurbesprechung

 Leverage-Effekt, Eigenkapitalrendite, Abhängigkeit vom Verschuldungsgrad - höhere Eigenkapitalrendite trotz höherer Verschuldung? Nein, wegen!

 Leasing nach Handels- und Steuerrecht - vom Leasingerlass, wer aktiviert, über Tilgungs- und Zinsraten, von der Zinsstaffelmethode und Rechnungsabgrenzungsposten

 Bilanzbuchhalter – Abbruchkosten - die vier Fälle in H 6.4 "Abbruchkosten" EStH und der Zirkelschluss im dritten Fall. Wenn nämlich das abzubrechende Gebäude wertlos war, was ist dann mit den Abbruchkosten?

 Paragraphenkette bei Sachanlagen - das Grundgerüst bei der Vorgehensweise in jeder Klausur. Die nötigen Paragraphen, Richtlinien, Hinweise und BMF-Schreiben für Ansatz, Ausweis und Bewertung

 Überblick Buchführung nach Handelsrecht

 Steuerfachwirte: Überblick Rechnungswesen - was musst Du in Deiner Prüfung im Bereich Rechnungswesen draufhaben?

Inhalte der MindMaps

Im Roten Faden – Prüfung zum Steuerfachwirt bereiten wir für Dich die prüfungsrelevanten Themen gehirn-gerecht und merk-würdig auf. Und das Vergessen wird Dir schwerfallen. Wir gehen ein auf

Steuerrecht I (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer),

Steuerrecht II (Abgabenordnung, Umsatzsteuer, Bewertungsgesetz, Erbschaft- und Schenkungsteuer) sowie

Rechnungswesen (Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung)

Geeignet als Leitfaden, zum konkreten Auswendiglernen und als Checkliste für die drei Klausuren – um die Zusammenhänge zu verstehen und in der Prüfung vernetzt und richtig darzustellen.

Was in der Prüfung sehr wichtig ist, ist vernetztes Denken.

Dieses vernetzte Denken wird durch den Roten Faden als MindMaps als Landkarte fürs Gehirn durch die Strukturierung gefördertWichtig: Rote Fäden sind keine Erklärung des konkreten Stoffs. Sondern die Auflistung und Vernetzung der Inhalte. Was Du also draufhaben musst, verknüpft mit den jeweiligen Themen, die zueinander passen.

Hier geht's zu den MindMaps

Proben der MindMaps

Und hier einige Proben aus dem Roten Faden zum Draufklicken, Durchwühlen, Durcharbeiten und – vielleicht sogar – Genießen 😉

Proben der mehr als 250 Erklärvideos

Und hier einige der Videos, die Dir den Stoff näherbringen, den Du draufhaben musst.

Steuerrecht II, Abgabenordnung, Thema Systematisierung von Steuern:

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Rechnungswesen, Buchführung nach Handelsrecht, Thema latente Steuern:

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Klausurtipps Steuerfachwirte

- hier die Themen aus alten Prüfungen für Steuerfachwirte ...

Prüfung 2023/2024 (neue PO)

Steuerrecht I

Umsatzsteuer

Stromproduktion in Biogasbetrieb, Versand durch niederländischen Frachtführer, Reparaturarbeiten an Traktor durch österreichischen Unternehmer, tageweise Vermietung eines Ferienhauses.

Zu diesen Sachverhalten die üblichen Dinge prüfen, nämlich - einige, aber nicht alle Punkte von - Umsatzart, Steuerbarkeit (insb. ggf. auch Unternehmereigenschaft), Steuerbefreiungen, Steuerpflicht, Entgelt, Steuersatz, Steuerentstehung und Steuerschuldnerschaft sowie Vorsteuerabzug

Abgabenordnung

Zulässigkeit und Begründetheit eines vom Steuerberater eingelegten Einspruchs gegen einen Schätzungsbescheid

Erbschaft- und Schenkungsteuer/Bewertungsgesetz

Sachverhalte: die Erblasserin hinterlässt eine Tochter und ihren Bruder. Im Nachlass befinden sich eine Eigentumswohnung, welche von der Verstorbenen zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, außerdem ein gemischt genutztes Grundstück, ein zu fremden Wohnzwecken vermietetes Zweifamilienhaus, darüber hinaus Festgeld und ein Wohnmobil. Außerdem schickte das Finanzamt an eine Erbin als Gesamtrechtsnachfolgerin einen Einkommensteuerbescheid für die (mittlerweile) Verstorbene mit einer zutreffenden Erstattung.

Aufgaben: es sollten der Wert der Bereicherung, der steuerpflichtige Erwerb als auch die festzusetzende Erbschaftsteuer ermittelt werden

Steuerrecht II

Einkommensteuer

Begründung, warum Betriebsaufspaltung entsteht, Bilanzansätze des Besitzunternehmens sollten ermittelt werden und auch die Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Besitzunternehmens, Aufgabegewinn durch Beendigung der Betriebsaufspaltung, mglw. Wahlrecht zwischen Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Betriebsvermögensvergleich

Gewerbesteuer

Sachverhalte: aufgenommenes Darlehen, Leasingraten waren gegeben, Miete Kanzleiräume, stille Gesellschaft (Lösungstipp: Prüfung typisch oder atypisch still mit den bekannten Konsequenzen), Leasing von PkW für die beiden Geschäftsführer und eines E-Autos als Kanzleifahrzeug, Vermietung von Büroräumen, Nutzungsgebühren für Softwareüberlassung, Gewinnausschüttung nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, gegeben waren außerdem die Löhne der Mitarbeiter an den einzelnen Standorten (Lösungstipp: nämlich für die Zerlegung des Messbetrags)

Aufgaben: Gewerbesteuerpflicht einer Steuerberatungs-GmbH beurteilen, Steuermessbetrag nach dem Gewerbeertrag kalkulieren, Gewerbesteuernachzahlung bzw. -erstattung für die unterschiedlichen Standorte ermitteln

Körperschaftsteuer

Sachverhalte: steuerliche Vorauszahlungen, Prüfung einer verdeckten Einlage

LAMBERT-REGEL:

Auf die Einlagefähigkeit achten, R 8.9 I 1 KStR. Dies ist die dritte Voraussetzung und gleichzeitig stets die Falle beim Thema der verdeckten Einlage. Ein bloßer Nutzungsvorteil - bspw. ein Zinsvorteil bei einer Kreditvergabe - ist kein einlagefähiger Vermögensvorteil, weil steuerbilanziell weder die Aktivseite steigt noch die Passivseite sinkt.

Beispiel: Wenn also ein Gesellschafter der eigenen GmbH z.B. zinslos einen Kredit gewährt, so stellt dies für sich noch keine verdeckte Einlage dar.

Außerdem Verzicht auf Darlehensforderung, Bewirtung von Geschäftsfreunden, lediglich ein bestimmter Teil ist angemessen, Behandlung einer Gewinnausschüttung, rückwirkende Erhöhung der Geschäftsführervergütungen von Gesellschafter-Geschäftsführern, die jeweils hälftig beteiligt sind.

Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, der tariflichen Körperschaftsteuer hierauf, des Solidaritätszuschlags als auch der nötigen Rückstellungen für beide Steuern bzw. des jeweiligen Erstattungsanspruchs.

Rechnungswesen

Buchführung und Rechnungslegung

Sachverhalt 1: Erbschaft eines unbebauten Grundstücks, Bau eines Wohn- und Geschäftshauses, Bezahlung des Generalunternehmers aus privaten Mitteln, Bau von Kundenparkplätzen, Vermietung, Ladeneinbauten, Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Sachverhalt 2: Eröffnungsfeier und Prüfung von Bewirtungsaufwendungen, Begleichung aus privaten Mitteln

Sachverhalt 3: Forderungen, Einzelwertberichtigungen, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen einen Kunden, Betrag über eine in der Vergangenheit einzelwertberichtigte Forderung (gegen Unternehmer aus dem Drittlandsgebiet) geht plötzlich doch noch ein. Pauschalwertberichtigung danach außerdem noch

Sachverhalt 4: Rückstellungen aus einem Mietvertrag, speziell Prüfung von Ansammlungsrückstellungen

LAMBERT-TIPP:

Hierbei ist stets das Problem, dass

1. die Laufzeit für die Aufteilung auf die einzelnen Jahre und

2. für den korrekten Abzinsungsfaktor

i.A. nicht übereinstimmen.

Weiterhin ist handelsrechtlich die Kostensteigerung einzubeziehen, steuerrechtlich aber nicht.

Sachverhalt 5: Rückstellungen für eine Entsorgung von Waren, deren Verfallsdatum abgelaufen ist

Sachverhalt 6: Verkauf einer Beteiligung, vorherige Teilwertabschreibung und Gewinnausschüttung, private Vereinnahmung des Verkaufserlöses

Betriebswirtschaftslehre

Jahresabschlussanalyse

Goldene Bilanzregel, Anlagendeckungsgrad I und II ermitteln, Bestandteile eines Jahresabschlusses, Probleme der Jahresabschlussanalyse darstellen, Definition, Bedeutung und Ziel der Jahresabschlussanalyse

Kostenrechnung

Aufgaben einer Kosten- und Leistungsrechnung, spezielle Kostenarten erläutern wie Fixkosten, proportionale und progressive Kosten, aus einem Betriebsabrechnungsbogen die sich ergebenden Zuschlagsätze für eine differenzierende Zuschlagskalkulation ermitteln

Finanzierung

Unterscheidung Eigen- und Fremdkapital, Berechnung der Eigenkapitalrendite

LAMBERT-TIPP:

Dies geht mit der Definition als auch mit der Leverage-Formel. Die Leverage-Formel hat im Gegensatz zur Definition allerdings den großen Vorteil, dass man die Quellen einer sich bewegen Eigenkapitalrentabilität sieht. Wenn nämlich ...

1. die Gesamtkapitalrendite größer ist als der Fremdkapitalzinssatz (sog. positiver Hebel) und

2. dann der Verschuldungsgrad steigt, so

3. bewegt sich die Eigenkapitalrendite nach oben.

Prüfung 2022/2023 (alte PO)

Steuerrecht I

Einkommensteuer

diverse Rentenauszahlungen, Lebensversicherung, Altersentlastungsbetrag, Verkauf eines gewerblichen Einzelunternehmens, Verkauf eines Wohnhauses

Zwei Ehegatten wohnen zusammen mit ihren beiden Kindern im gleichen Haushalt, Ehegattensplitting wird durchgeführt.

Sachverhalt 1 (Persönliche Verhältnisse) (7 Punkte)

Tochter

Die Tochter ist noch im Vorschulalter und erhält in einer Kinderbetreuung eine Mittagsverpflegung, welche der Arbeitgeber der Mutter komplett übernimmt und eine allgemeine Betreuung, welche er zur Hälfte trägt, beides zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Den Rest tragen die beiden Eltern.

Ausgerechnet werden sollte hier, warum und in welcher Höhe das Einkommen der Eltern gemindert wird.

Sohn

Dieser erhält von den Eltern einen monatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt überwiesen. Weiterhin macht er eine Ausbildung und erhält hieraus eine monatliche Vergütung. Seine Ausbildungsstelle kündigt er allerdings im Februar des Jahres, macht seitdem „nix“ und sucht seitdem auch keinen weiteren Ausbildungsplatz.

Auch hier sollte geschaut werden, nach welchen Rechtsgrundlagen und in welcher Höhe die Aufwendungen für den Sohn das Einkommen der Eltern mindern.

Sachverhalt 2 (Wirtschaftliche Verhältnisse) (29 Punkte)

Ehemann

Dieser hält eine 100 % - ige Beteiligung an einer GmbH und erzielt hieraus Einkünfte aus Kapitalvermögen.

1. Gewinnausschüttung: aus der Vorjahresbilanz waren die Kapitalrücklage und ein Gewinnvortrag angegeben, weiterhin war die Höhe des steuerlichen Einlagekontos bekannt. Im Wirtschaftsjahr wurde durch die Gesellschafterversammlung (also durch ihn allein) eine Gewinnausschüttung beschlossen und nach Beachtung des Steuereinbehalts dem privaten Bankkonto des Ehemanns gutgeschrieben. Weiterhin hatte der Ehemann einen Kredit seinerzeit zur Finanzierung des Kaufpreises der Anteile aufgenommen, den er im Wirtschaftsjahr ablöste und durch eine Anschlussfinanzierung ersetzte, die Finanzierungsaufwendungen waren angegeben.

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen waren aus diesem Punkt 1 zu ermitteln, wobei der Sparerfreibetrag als schon ausgeschöpft gelten sollte und also nicht anzusetzen war. Weiterhin sollte ein Wahlrecht durch den Prüfling ausgeübt (und also zunächst von ihr/ihm erkannt) werden. Der Einkommensteuersatz war mit 42 % angesetzt, also keine Anwendung von § 32a EStG.

2. Tantieme: der Ehemann gönnte sich nicht nur ein (angemessenes) Geschäftsführergehalt, sondern auch eine (ebenfalls nicht zu beanstandende) Tantieme. Für die Vorvorjahrestantieme stand noch eine Rückstellung in den Büchern, die zur Hälfte im betrachteten Wirtschaftsjahr ausbezahlt wurde. Weiterhin ist für die Tantieme des Vorjahres eine Rückstellung ausgewiesen. Der Ehemann verzichtet wg. der schlechten Lage durch die Coronapandemie auf die Vorjahrestantieme.

Hier sollte die Auswirkung auf die Einkünfte dargestellt (nicht aber berechnet) werden.

Fraglich ist bei dem Verzicht auf die Vorjahrestantieme eine verdeckte Einlage. Die dritte von vier Voraussetzungen hieran, nämlich die Einlagefähigkeit, ist hier dadurch gegeben, dass bei der Unternehmung die Passivseite sinkt, denn die Rückstellung fällt weg.

3. Anteilsverkauf: der Ehemann verkauft 0,5 % der Beteiligung an seinen leitenden Mitarbeiter, hierfür wurde noch im alten Jahr ein angemessener Kaufpreis überwiesen. Angefallene Notarkosten (sie waren als Bruttobetrag angegeben) hatte der Ehemann noch im alten Jahr beglichen.

Es sollte die Höhe der bei der Ermittlung des Einkommens zu erfassenden Einkünfte berechnet werden. Auch die Punkte 1. und 2. sollten beachtet werden.

Sachverhalt 3 (Wirtschaftliche Verhältnisse) (14 Punkte)

Ehefrau

Drei Jahre vor dem betrachteten Wirtschaftsjahr hatte die Ehefrau ein Grundstück mit aufstehender Lagerhalle erworben und an ein Speditionsunternehmen (umsatzsteuerpflichtig, d.h. unter Ausnutzung der Option nach § 9 I UStG) verpachtet, sie erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

1. Lagerhalle: seinerzeit hatte die Lagerhalle eine Nutzungsdauer von 40 Jahren und die AfA ist „nach den gesetzlichen Bestimmungen“ entsprechend berechnet worden.

Dies heißt, dass hier die richtige Gebäudeabschreibung nach § 7 EStG schon kalkuliert wurde und entsprechend nichts zu korrigieren war.

2. alte Trafostation: Mit dem Lagerhallenerwerb wurde auch eine Trafostation erworben, die zusätzlichen Anschaffungskosten waren gegeben, weiterhin die Nutzungsdauer. Das Trafohaus wurde mitten im Jahr (Ende Juni) komplett beschädigt, es musste abgerissen werden. Der Zeitwert wurde von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Hier ging es auch um die Frage, ob ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang zwischen Trafostation und der Lagerhalle gegeben ist oder nicht und die Trafostation also für sich abgeschrieben wird oder aber zusammen mit der Lagerhalle. Weiterhin war es hier so, dass der Zeitwert oberhalb des Restbuchwerts der alten Trafostation lag und also stille Reserven aufgelöst wurden. Fraglich war also auch, ob hier eine Verlagerung der Besteuerung der aufgelösten stillen Reserven in die Zukunft durch § 6b EStG/R 6.6 EStR erfolgen könnte. Hierfür muss u.A. dann die Dauer der Zugehörigkeit zum Anlagevermögen beachtet werden.

3. neue Trafostation:

Es wird eine neue Trafostation errichtet, die Zahlung hierfür wird vermindert durch die o.e. Schadenersatzleistung der Versicherung. Die Nutzungsdauer der neuen Trafoanlage war angegeben.

4. Heimarbeit: in ihrem privaten Wohnzimmer hat sich die Ehefrau eine Arbeitsecke eingerichtet, von hier aus verwaltet sie das Vermietungsobjekt. Angegeben waren die anteiligen auf die berufliche Nutzung entfallenden Raumkosten.

Aufgabenstellung: der Prüfling sollte untersuchen, wie sich die einzelnen Punkte auf die Einkünfteermittlung auswirken, ohne die Einkünfte selbst zu berechnen (wie auch, die Einnahmen waren z.B. gar nicht gegeben).

Rechnungswesen

Teil I - Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht

LAMBERT-METHODE:

Man beachte bei der Bearbeitung der unterschiedlichen Sachverhalte die extrem (!) unterschiedliche Punktevergabe. So ist Sachverhalt 8 nichts im Vergleich zu Sachverhalt 2 ...

Sachverhalt 1 (Veräußerung von Betriebsvermögen) (6 Punkte)

Sachverhalt 2 (Erbbaurecht) (24 Punkte)

Sachverhalt 3 (Computerprogramm)

Es wurde ein Computerprogramm erworben, dieses (als auch eine notwendige Implementierung) wurden aufwandswirksam verbucht. Weiterhin war eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer angegeben.

Fraglich ist hier die komplette Abschreibungsmöglichkeit im ersten Jahr der Nutzung, die ab dem Jahr 2022 gilt. Also: Aktivierung durchdiskutieren und danach aber komplett abschreiben (weil man sich steuerrechtlich möglichst arm rechnen sollte), d.h. insgesamt dann doch wieder auf das kommen, was ohnehin durch das betrachtete Unternehmen gemacht wurde … (10 Punkte)

Sachverhalt 4 (Leasing)

Es wurde ein Lkw geleast mit einer Kaufoption am Ende. Anschaffungskosten und Nutzungsdauer waren gegeben sowie die Grundmietzeit, außerdem die Leasingrate zzgl. USt. Außerdem gab es eine einmalige Sonderzahlung am Anfang der Leasingdauer. Der Kaufpreis nach Ablauf der Grundmietzeit war angegeben mit dem Restbuchwert nach linearer Abschreibung. Die Leasingrate sowie die Sonderzahlung waren bisher aufwandswirksam gebucht worden.

Es ist zunächst zu schauen, ob der Leasingnehmer oder aber der Leasinggeber den Leasinggegenstand zu aktivieren hat.

Im Fall der Aktivierung durch den Leasingnehmer (muss anhand des Leasingerlasses vom April 1971 geprüft werden) wäre dann die Leasingrate aufzuteilen in einen Zins- und Kostenanteil sowie einen Tilgungsanteil, es käme zu entsprechenden Korrekturbuchungen. In der Folgebewertung ist dann mit der Zinsstaffelmethode die Leasingrate weiterzuentwickeln. (6 Punkte)

 

Weitere Klausurbesprechungen der anderen Fächer in Lamberts Onlinekursen für Steuerfachwirte.

Prüfung 2019/2020 (alte PO)

Steuerrecht I

Einkommensteuer

diverse Rentenauszahlungen, Lebensversicherung, Altersentlastungsbetrag, Verkauf eines gewerblichen Einzelunternehmens, Verkauf eines Wohnhauses

Gewerbesteuer

Dividende, Spendenabzug, Abzug Ertragsteuern, Finanzierungsaufwendungen nach § 8 Nr. 1 GewStG, Betriebsgrundstück

Körperschaftsteuer

Geschäftsführervergütung, Überstundenvergütung an den Geschäftsführer, verdeckte Gewinnausschüttung an nahestehende Person, offene Gewinnausschüttung, nichtabzugsfähige Betriebsausgaben, Prüfung verdeckte Einlage, Steuervorauszahlungen

Steuerrecht II

Umsatzsteuer

innergemeinschaftlicher Erwerb, Reihengeschäft, innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft, Buffetausgabe, Gutscheine, Vermietung von Büros, Optionsausübung, Vorsteuerberichtigung, Einlage PkW in Betriebsvermögen, Entnahme

Abgabenordnung

örtliche Zuständigkeit, wirksame Bekanntgabe der Festsetzung, Zulässigkeit des Einspruchs, Korrekturvorschriften

Erbschaft- und Schenkungsteuer/Bewertungsgesetz

Schenkung unter Lebenden, Grundbesitzwert nach Ertragswertverfahren, Schenkung eines Betriebs, Schenkung eines Oldtimers

Rechnungswesen

Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht

Grundstück, Maschine, Rückstellungen, Brandschutzanlage, Rechtsberatung, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigerzeugnisse, Forderungen

Gesellschaftsrecht

stille Beteiligung, Rechte und Pflichten des stillen Gesellschafters

Finanzierung

Leasing, Factoring, Kreditsicherung

Prüfung 2018/2019 (alte PO)

Steuerrecht I

Einkommensteuer

familienbedingte Aufwendungen, Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, Werbungskostenabzug Arbeitszimmer, freiberufliche Tätigkeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, privates Veräußerungsgeschäft, Grundstückskauf

Gewerbesteuer

Kommanditgesellschaft als Gewerbebetrieb, Grundstücksverpachtung, Sonderbilanzen, Finanzierungsaufwendungen nach § 8 Nr. 1 GewStG, Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags

Körperschaftsteuer

GmbH & Co. KG und weitere GmbH, beide um eine einzige (natürliche) Person gestrickt, Teilwertabschreibung, verdeckte Gewinnausschüttung, offene Gewinnausschüttung, körperschaftsteuerliches Einlagekonto

Steuerrecht II

Umsatzsteuer

innergemeinschaftlicher Erwerb, innergemeinschaftliche Lieferung, Vorsteuerabzug, Steuerschuldnerschaft, Vorauszahlungen, Verkauf von und Handel mit Bildern, Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet, Restaurationsumsätze, Steuersatz

Abgabenordnung

Umsatzsteuerbescheid, Zulässigkeit eines Einspruchs, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Korrekturvorschriften

Erbschaft- und Schenkungsteuer/Bewertungsgesetz

Bewertung einer Erbschaft, Rentenzahlung, Grundbesitz, PkW, Bankkonto

Rechnungswesen

Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht

Grundstücksteile, Fuhrpark, börsennotierte Wertpapiere, Vorräte, Darlehen, Mängelbeseitigung, Prozesskosten

Jahresabschlussanalyse

Eigen- und Fremdkapitalquote, Anlagendeckungsgrad I, Liquidität 3. Grades, Working Capital

Gesellschaftsrecht

Kommanditgesellschaft: Entstehung, Vertretung, Haftung und Entnahmen

Jeden Tag ein neues Video

Unsere Reihe für steuerlich Interessierte, insb. also auch für Steuerfachwirte. Zu den Videos aus Buchführung, Steuern, Kostenrechnung und Finanzwirtschaft geht es hier.

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