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Hin­zu­rech­nung nach § 8 Nr. 1 GewStG

Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen des § 8 Nr. 1 GewStG sind nach einer nicht ganz unkomplizierten Formel geschlüsselt.

LAMBERT-METHODE HINZURECHNUNG NACH § 8 Nr. 1 GewStG:

Man rechnet folgendermaßen. 

  1. Die einzelnen Beträge nach 
  • 8 Nr. 1 Buchst. a) GewSt ,
  • 8 Nr. 1 Buchst. b) GewSt
  • 8 Nr. 1 Buchst. c) GewSt
  • 8 Nr. 1 Buchst. d) GewSt
  • 8 Nr. 1 Buchst. e) GewSt 
  • 8 Nr. 1 Buchst. f) GewSt

hinschreiben. 

  1. Die einzelnen in den Buchstaben a) - f) dafür vorgesehenen Quoten mit den Beträgen aus Schritt 1 multiplizieren, d.h. 

100 % des Betrags aus § 8 Nr. 1 Buchst. a) GewSt

100 % des Betrags aus § 8 Nr. 1 Buchst. b) GewSt

100 % des Betrags aus § 8 Nr. 1 Buchst. c) GewSt

20 % des Betrags aus § 8 Nr. 1 Buchst. d) GewSt

50 % des Betrags aus § 8 Nr. 1 Buchst. e) GewSt 

25 % des Betrags aus § 8 Nr. 1 Buchst. f) GewSt

  1. Die Summe der in Schritt 2 errechneten Beträge bilden. 
  2. Von der Summe aus Schritt 3 maximal (!) den Freibetrag von 200.000 € abziehen, sofern dies in der Aufgabe nicht ausgeschlossen ist. 
  3. Von dem sich in Schritt 4 ergebenden Betrag dann schließlich 25 % hinzurechnen.

Beispiel:

Die X-AG aus Bochum konnte in 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von 80.000 € generieren. Hierbei fielen Finanzierungsaufwendungen von 15.000 € an, Rentenzahlungen von 120.000 Euro, Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters von 75.000 €, Miete für Maschinen von 20.000 € und Miete für ein Grundstück von 30.000 €. 

Berechne den Gewerbeertrag.

  1. Man ordnet die Beträge an nach

15.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. a) GewSt ,

120.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. b) GewSt

75.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. c) GewSt

20.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. d) GewSt

30.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. e) GewSt 

0 € - § 8 Nr. 1 Buchst. f) GewSt

  1. Danach kalkuliert man die entsprechenden Beträge durch Anwendung der Quoten aus den einzelnen Buchstaben: 

1*15.000 € = 15.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. a) GewSt

1*120.000 € = 120.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. b) GewSt

1*75.000 € = 75.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. c) GewSt

0,2*20.000 € = 4.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. d) GewSt

0,5*30.000 € = 15.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. e) GewSt 

0 € - § 8 Nr. 1 Buchst. f) GewSt 

  1. Die Summe der Beträge aus Schritt 2 lautet (15.000 + 120.000 + 75.000 + 4.000 + 15.000 = 229.000 €. 
  2. Von dieser Summe aus Schritt 3 ist ein Freibetrag in Höhe von 200.000 € abzuziehen, man erhält also 229.000 - 200.000 = 29.000 €. 
  3. Die tatsächliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG liegt also bei 0,25*29.000 = 7.250 €. 

Der Gewerbeertrag lautet damit

Gewerbeertrag = Gewinn aus Gewerbebetrieb zzgl. gewerbesteuerliche Hinzurechnungen abzgl. gewerbesteuerliche Kürzungen = 80.000 + 7.250 = 87.250 €. 

Beispiel:

Die X-AG aus Bochum konnte in 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von 80.000 € generieren. Hierbei fielen Finanzierungsaufwendungen von 15.000 € an, Rentenzahlungen von 20.000 Euro, Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters von 5.000 €, Miete für Maschinen von 20.000 € und Miete für ein Grundstück von 30.000 €. 

Berechne den Gewerbeertrag.

  1. Man ordnet die Beträge an nach

15.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. a) GewSt 

20.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. b) GewSt

5.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. c) GewSt

20.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. d) GewSt

30.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. e) GewSt 

0 € - § 8 Nr. 1 Buchst. f) GewSt

  1. Danach kalkuliert man die entsprechenden Beträge durch Anwendung der Quoten aus den einzelnen Buchstaben: 

1*15.000 € = 15.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. a) GewSt

1*20.000 € = 20.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. b) GewSt

1*5.000 € = 5.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. c) GewSt

0,2*20.000 € = 4.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. d) GewSt

0,5*30.000 € = 15.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. e) GewSt 

0 € - § 8 Nr. 1 Buchst. f) GewSt 

  1. Die Summe der Beträge aus Schritt 2 lautet (15.000 + 20.000 + 5.000 + 4.000 + 15.000 = 59.000 €. 
  2. Von dieser Summe aus Schritt 3 ist ein Freibetrag in Höhe von 200.000 € zu berücksichtigen, man erhält also 0 €. 
  3. Die tatsächliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG liegt also bei 0,25*0 = 0 €. 

Der Gewerbeertrag lautet damit

Gewerbeertrag = Gewinn aus Gewerbebetrieb zzgl. gewerbesteuerliche Hinzurechnungen abzgl. gewerbesteuerliche Kürzungen = 80.000 + 0 = 80.000 €. 

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