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Sach­an­la­gen — Leasing

Aufwendiges Thema in der Prüfung - Leasing

Leasing ist eine spezielle Form der Miete, bei der möglicherweise eine Kaufoption oder eine Mietverlängerungsoption existiert. Fraglich ist, ob der Leasingnehmer oder der Leasinggeber das geleaste Wirtschaftsgut zu aktivieren hat. Dies wird entschieden durch den Leasingerlass. Wir besprechen ihn und die buchhalterischen Konsequenzen an einem

Beispiel:

Die Produktions-GmbH aus Wanne-Eickel least eine Maschine bei der Leasing-AG aus Dortmund. Die Leasing-AG lässt die Maschine extra für die Produktions-GmbH  bei der Z-AG aus Düsseldorf anfertigen. Die Anschaffungskosten der Leasing-AG liegen bei 2.100.000 €, die Maschine hat eine Nutzungsdauer von acht Jahren. Mit der Produktions-GmbH wird eine Leasinglaufzeit von sechs Jahren vereinbart, die Leasingrate liegt bei 400.000 € jährlich, außerdem erfolgt eine Sonderzahlung der Produktions-GmbH in Höhe von 100.000 €. Am Vertragsende hat die Produktions-GmbH die Option, die Maschine zu kaufen zu einem Preis von 40.000 €. Bisher wurde von der Produktions-GmbH gebucht

Sonstiger betrieblicher Aufwand 100.000 €  an Bankgiro 100.000 €.

Wir gehen das Thema Leasing anhand der folgenden Vorgehensweise durch.

LAMBERT-KOCHREZEPT LEASING:

  1. Wer muss den Leasinggegenstand aktivieren? Der Leasingnehmer oder der Leasinggeber? LAMBERT-TIPP: in den Klausuren ist es meistens der Leasingnehmer, da dann die Aufgabe deutlich schwieriger ist als wenn die Aktivierungspflicht beim Leasinggeber läge. Zur korrekten Entscheidung vgl. den Leasingerlass vom 19.4.1971, III und entscheide, in welchem Fall man sich befindet (mehr hierzu im Video unten)
  2. Gehe im Folgenden davon aus, dass das geleaste Wirtschaftsgut beim Leasingnehmer zu aktivieren ist.
  3. Die erste Bewertung des geleasten Wirtschaftsguts erfolgt zu seinen Anschaffungskosten. Weiterhin ist eine Verbindlichkeit in derselben Höhe auszuweisen.
  4. Für die Folgebewertung das geleasten Wirtschaftsguts wird die planmäßige Abschreibung gebildet durch Division der Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Es resultiert der Bilanzansatz des geleasten Wirtschaftsguts am Jahresende.
  5. Alsdann wird die Leasingrate pro Jahr aufgeteilt auf

- einen Aufwandsanteil (=  Zins- und Kostenanteil) und

- einen Tilgungsanteil der Verbindlichkeit.

  1. Der Zins- und Kostenanteil berechnet sich insgesamt (!) als

Zins- und Kostenanteil_insg. = Summe der Leasingraten -  Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts.

  1. Der Zins- und Kostenanteil des ersten Jahres ist dann aus dem Zins- und Kostenanteil insgesamt durch Heranziehung der Zinsstaffelmethode zu kalkulieren:

Zins- und Kostenanteil_erstes Jahr = Zins- und Kostenanteil_insg.*(n/(1 + 2 + 3 + … + n)

  1. Für das erste Jahr berechnet sich dann der Tilgungsanteil als Differenz aus der Leasingrate des ersten Jahres und dem Zins- und Kostenanteil des ersten Jahres. Man erhält daraus die Zerlegung der Leasingrate aus Schritt 5.
  2. Der Bilanzansatz der Verbindlichkeit am Ende des ersten Jahres kalkuliert sich als Erstbewertung der Verbindlichkeit abzgl. der Tilgungsrate des ersten Jahres.
  3. Eine mögliche Sonderzahlung wird in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten gebucht, denn es handelt sich um eine Ausgabe im jetzigen Jahr und einen Aufwand in einer bestimmten Zeit der Zukunft.
  4. Auch der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird sodann abgeschrieben mit der Zinsstaffelmethode. Die Abschreibung des ersten Jahres liegt bei

AB1 = ARAP*n/(1 + 2 + 3 + … + n),

die Abschreibung des zweiten Jahres entsprechend bei

AB2 = ARAP*(n - 1)/(1 + 2 + 3 + … + n) usw.

Man rechnet folglich hier folgendermaßen.

1. Zunächst ist zu entscheiden, wer die Maschine aktivieren muss. Da es sich um Spezialleasing handelt, muss hier der Leasingnehmer aktivieren (vgl. Leasingerlass vom 19.4.1971, III 4 "Verträge über Spezial-Leasing").

Der Schritt 2 entfällt hier klarerweise. Tatsächlich erfolgt die Aktivierung des Leasinggegenstands beim Leasingnehmer.

3. Die Maschine wird erstbewertet zu ihren Anschaffungskosten, also zu 2.100.000 €. Da die Summe der Leasingraten bei Summe_Leasingraten = 6*400.000 = 2.400.000 € liegt und dieser Wert größer ist als die Anschaffungskosten von 2.100.000 €, handelt es sich um ein Full- Payment Leasing. gebucht wird hier

technische Anlagen und Maschinen 2.100.000 € an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.100.000 €.

alternativ wäre übrigens auch möglich der Buchungssatz

technische Anlagen und Maschinen 2.100.000 €

aktivische Rechnungsabgrenzungsposten 300.000 € an  Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.400.000 €.

4. Für die Folgebewertung der Maschine wird die planmäßige Abschreibung ausgerechnet als AB1 = AK/ND = 2.100.000/8 = 262.500 €. Der Bilanzansatz am 31.12. des ersten Jahres liegt damit bei RBW1 = 2.100.000 - 262.500 - 1.837.500 €.

5. Die Leasingrate von jährlich 400.000 € ist nun zu zerlegen in einen

- Zins- und Kostenanteil und in einen

- Tilgungsanteil

6. Der Zins- und Kostenanteil insgesamt wird ausgerechnet als Differenz aus der Summe der Leasingraten und den Anschaffungskosten, also als

Zins- und Kostenanteil insgesamt = Summe Leasingraten - Anschaffungskosten = 6*400.000 - 2.100.000 = 2.400.000 - 2.100.000 = 300.000 €.

7. Der Zins- und Kostenanteil des ersten Jahres liegt damit bei

Zins- und Kostenanteil_Jahr1

= Zins- und Kostenanteil_insg.*(n/(1 + 2 + … + n))

= 300.000*(6/(1 + 2 + … + 6))

= 300.000*(6/21)

= 85.714,29 €.

8. Der Tilgungsanteil des ersten Jahres beträgt damit Tilgung_Jahr1 = Leasingrate Jahr 1 - Zins- und Kostenanteil Jahr 1 = 400.000 - 85.714,29 = 314.285,71 €. Damit lautet die Zerlegung der Leasingrate aus Schritt 5 dann: Leasingrate = 400.000 €,

- davon Zins- und Kostenanteil 85.714,29 € und

- Tilgungsanteil 314.885,71 €.

9. Die Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen beträgt damit am Ende des Jahres nur noch 2.100.000 - 314.285,71 = 1.785.714,29 €.

Der Buchungssatz lautet

Zins und ähnliche Aufwand 85.714,29 €

Verbindlichkeiten aus Lieferungen

und Leistungen 314.285,71 € an  Bankgiro 400.000 €

10. Die Sonderzahlung wird als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten eingebucht zu 100.000 € und mit der Zinsstaffelmethode abgeschrieben. Die Abschreibung des  ersten Jahres liegt bei

Abschreibung_1 = ARAP*n/(1 +  2 + … + n) = 100.000*6/(1 + 2 + … + 6) = 100.000*6/21 = 28.571,43 €.

11. Der Restbuchwert des aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten am Jahresende beträgt damit noch RBW1 = ARAP - Abschreibung_1 = 100.000 - 28.571,43 = 71.428,57 €.

Der Korrekturbuchungssatz zur Aufgabenstellung lautet damit

Zins und ähnlicher Aufwand 28.571,43 €

aktivische Rechnungsabgrenzungsposten 71.428,57 €     an sonstige betrieblicher Aufwand 100.000 €.

Wie entscheidet man, wer (Leasinggeber oder Leasingnehmer) den Leasinggegenstand aktiviert? Dieses Video beantwortet Schritt 1 des o.e. Kochrezepts, also Leasingerlass v. 19.4.1971, III "Steuerliche Zurechnung des Leasing-Gegenstandes"

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Wie verfährt man, wenn der Leasingnehmer den Leasinggegenstand aktiviert? Unbedingt den Leasingerlass v. 19.4.1971 besorgen (speziell hier V "Bilanzmäßige Darstellung von Leasing-Verträgen bei Zurechnung des Leasing-Gegenstandes beim Leasing-Nehmer" lesen ...), damit Du diesem Video folgen kannst ...

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