In diesem Online-Kurs zur Körperschaftsteuer gehen wir ein auf die einzelnen klausurrelevanten Punkte.
Zunächst ist die Steuerpflicht zu klären, und zwar die persönliche (wer wird besteuert) als auch die sachliche (was wird besteuert).
Danach muss man sich um die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer kümmern, nämlich das zu versteuernde Einkommen. Wir rechnen es aus, indem wir beim handelsrechtlichen Jahresüberschuss starten, innerbilanzielle Korrekturen vornehmen und damit zum steuerrechtlichen Jahresüberschuss gelangen und danach außerbilanzielle Korrekturen beachten (nämlich z.B. Geschenk- und Bewirtungsaufwendungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen, das Dividendenprivileg als auch gewisse Steuervorauszahlungen). Schließlich ist noch der körperschaftsteuerliche Verlustabzug zu kalkulieren, bevor man zum zu versteuernden Einkommen und damit zur Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer gelangt. Diese wird mit dem Körperschaftsteuersatz von derzeit 15 % multipliziert, um die tarifliche Körperschaftsteuer zu kalkulieren.
Danach gehen wir noch auf das körperschaftsteuerliche Einlagekonto ein.
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Zunächst ist die Steuerpflicht zu klären, und zwar die persönliche (wer wird besteuert) als auch die sachliche (was wird besteuert).
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