Dieser Onlinekurs zu Bilanzen (= Externes Rechnungswesen = Bilanzierung = Jahresabschluss), geht auf das nationale Handelsrecht, also nach HGB, ein. Wir werden im Folgenden die einzelnen Komponenten des handelsrechtlichen Jahresabschlusses behandeln, also Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Darüber hinaus gehen wir auf den Lagebericht ein, der zwar nicht Teil des Jahresabschlusses ist, aber von manchen Kapitalgesellschaften erstellt werden muss und deshalb oftmals im Rahmen des Externen Rechnungswesens klausurrelevant ist. Das Handelsrecht nach internationalen Standards (IAS/IFRS) und das Bilanzsteuerrecht behandeln wir in anderen Onlinekursen.
Der Aufbau dieses Kurses ist wie folgt.
Zunächst behandeln wir die Aktivseite der Bilanz, nämlich Anlagevermögen, Umlaufvermögen, aktivische Rechnungsabgrenzungsposten und aktive latente Steuern sowie den Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Danach gehen wir auf die Passivseite der Bilanz ein, nämlich Eigenkapital und Fremdkapital, passivische Rechnungsabgrenzungsposten und passive latente Steuern. Danach erfolgt eine Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung, und zwar nach dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren. Schließlich behandeln wir noch den Anhang und den Lagebericht.
Eine Bemerkung zur Zitierweise. Wir schreiben z.B.
- § 264 III 1 Nr. 5 Buchst. c) HGB statt, was auch möglich ist,
- § 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 Buchst. c) HGB oder auch
- § 264 (3) 1 Nr. 5 Buchst. c) HGB.
Was aber nicht möglich ist: auf das "Buchst." zu verzichten, wenn es notwendig ist. Denn es gibt Nummern oder auch Absätze, bei denen der Buchstabe direkt auf die Zahl folgt, ohne dazwischen "Buchst." haben zu dürfen, z.B. § 267 IVa HGB. Hier wäre § 267 IV "Buchst. a" HGB falsch.
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Dieser Onlinekurs zu Bilanzen (= Externes Rechnungswesen = Bilanzierung = Jahresabschluss), geht auf das nationale Handelsrecht, also nach HGB, ein. Wir werden im Folgenden die einzelnen Komponenten des handelsrechtlichen Jahresabschlusses behandeln, also Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Darüber hinaus gehen wir auf den Lagebericht ein, der zwar nicht Teil des Jahresabschlusses ist, aber von manchen Kapitalgesellschaften erstellt werden muss und deshalb oftmals im Rahmen des Externen Rechnungswesens klausurrelevant ist. Das Handelsrecht nach internationalen Standards (IAS/IFRS) und das Bilanzsteuerrecht behandeln wir in anderen Onlinekursen.
Der Aufbau dieses Kurses ist wie folgt.
Zunächst behandeln wir die Aktivseite der Bilanz, nämlich Anlagevermögen, Umlaufvermögen, aktivische Rechnungsabgrenzungsposten und aktive latente Steuern sowie den Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Danach gehen wir auf die Passivseite der Bilanz ein, nämlich Eigenkapital und Fremdkapital, passivische Rechnungsabgrenzungsposten und passive latente Steuern. Danach erfolgt eine Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung, und zwar nach dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren. Schließlich behandeln wir noch den Anhang und den Lagebericht.
Eine Bemerkung zur Zitierweise. Wir schreiben z.B.
- § 264 III 1 Nr. 5 Buchst. c) HGB statt, was auch möglich ist,
- § 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 Buchst. c) HGB oder auch
- § 264 (3) 1 Nr. 5 Buchst. c) HGB.
Was aber nicht möglich ist: auf das "Buchst." zu verzichten, wenn es notwendig ist. Denn es gibt Nummern oder auch Absätze, bei denen der Buchstabe direkt auf die Zahl folgt, ohne dazwischen "Buchst." haben zu dürfen, z.B. § 267 IVa HGB. Hier wäre § 267 IV "Buchst. a" HGB falsch.
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Dann noch LAMBERTS PARAGRAPHENKETTE für Buchführung nach Handels- und Steuerrecht. Sie wird Dir an vielen Stellen das Leben erleichtern, weil sie Dir zeigt, wie das Grundgerüst der Bilanzierung nach HGB bzw. nach EStG an vielen Stellen ist.