Was behandle ich in diesem Onlinekurs zur Umsatzsteuer?
In diesem Online-Kurs zur Umsatzsteuer lernen Sie die einzelnen prüfungsrelevanten Punkte. Diese werden stets eingeteilt in folgende Aspekte:
- Umsatzart,
- Steuerbarkeit,
- Steuerbefreiungen,
- Steuerpflicht,
- Bemessungsgrundlage,
- Steuersatz,
- Umsatzsteuerbetrag
- Vorsteuerabzug,
- Steuerentstehung
- Steuerschuldnerschaft.
Bei der Umsatzart geht es darum, anzugeben, welcher der Haupttatbestände der Umsatzsteuer anfällt. Bei der Steuerbarkeit fragt man sich hingegen, ob grundsätzlich der Sachverhalt der Umsatzsteuer unterworfen werden kann. Wenn die Steuerbarkeit zu bejahen ist und aber eine Steuerbefreiung gilt, so liegt keine Steuerpflicht vor. Ist hingegen die Steuerbarkeit zu bejahen und keine Steuerbefreiung ist einschlägig (was in den Klausuren meistens der Fall sein dürfte), so ist der Vorgang hingegen umsatzsteuerpflichtig.
LAMBERT-METHODE:
Wenn etwas nicht umsatzsteuerbares gegeben ist, so ist die Bearbeitung des Sachverhalts mit der Erkenntnis der fehlenden Umsatzsteuerbarkeit beendet.
Wenn hingegen man zur Erkenntnis gelangt, dass etwas umsatzsteuerbefreit ist, so muss die Aufgabe weiter gelöst und darf nicht etwa an dieser Stelle beendet werden.
Danach muss die Bemessungsgrundlage bestimmt werden, woraus durch Multiplikation mit dem Steuersatz die zu erhebende Umsatzsteuer berechnet wird.
Wir werden in den einschlägigen Kapiteln noch zeigen, warum es klausurtaktisch besser ist, zunächst (und in Umkehrung der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge) zunächst den Umsatzsteuersatz und danach erst die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage zu bestimmen.
Weil es sich bei der Umsatzsteuer um eine Nettoallphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug handelt, muss geklärt werden, ob und in welchem Umfang die Vorsteuer auch tatsächlich abgezogen werden kann. Schließlich kann eine Steuer vom Staat nur dann gefordert werden, wenn und sobald sie entstanden ist, die Steuerentstehung muss also geklärt werden. Schlussendlich geht es dann darum, mit der Steuerschuldnerschaft zu bestimmen, wer für die Steuer aufkommen muss.
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- Umsatzart,
- Steuerbarkeit,
- Steuerbefreiungen,
- Steuerpflicht,
- Bemessungsgrundlage,
- Steuersatz,
- Umsatzsteuerbetrag
- Vorsteuerabzug,
- Steuerentstehung
- Steuerschuldnerschaft.
Bei der Umsatzart geht es darum, anzugeben, welcher der Haupttatbestände der Umsatzsteuer anfällt. Bei der Steuerbarkeit fragt man sich hingegen, ob grundsätzlich der Sachverhalt der Umsatzsteuer unterworfen werden kann. Wenn die Steuerbarkeit zu bejahen ist und aber eine Steuerbefreiung gilt, so liegt keine Steuerpflicht vor. Ist hingegen die Steuerbarkeit zu bejahen und keine Steuerbefreiung ist einschlägig (was in den Klausuren meistens der Fall sein dürfte), so ist der Vorgang hingegen umsatzsteuerpflichtig.
LAMBERT-METHODE:
Wenn etwas nicht umsatzsteuerbares gegeben ist, so ist die Bearbeitung des Sachverhalts mit der Erkenntnis der fehlenden Umsatzsteuerbarkeit beendet.
Wenn hingegen man zur Erkenntnis gelangt, dass etwas umsatzsteuerbefreit ist, so muss die Aufgabe weiter gelöst und darf nicht etwa an dieser Stelle beendet werden.
Danach muss die Bemessungsgrundlage bestimmt werden, woraus durch Multiplikation mit dem Steuersatz die zu erhebende Umsatzsteuer berechnet wird.
Wir werden in den einschlägigen Kapiteln noch zeigen, warum es klausurtaktisch besser ist, zunächst (und in Umkehrung der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge) zunächst den Umsatzsteuersatz und danach erst die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage zu bestimmen.
Weil es sich bei der Umsatzsteuer um eine Nettoallphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug handelt, muss geklärt werden, ob und in welchem Umfang die Vorsteuer auch tatsächlich abgezogen werden kann. Schließlich kann eine Steuer vom Staat nur dann gefordert werden, wenn und sobald sie entstanden ist, die Steuerentstehung muss also geklärt werden. Schlussendlich geht es dann darum, mit der Steuerschuldnerschaft zu bestimmen, wer für die Steuer aufkommen muss.
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