Abo-Sprechstunde
Heute wurden folgende Fragen gestellt
1. Zur Klausur H 2013, Aufgabe 4, Sachverhalt 3. Hier war es so, dass bei einer Schifffahrt auf dem Rhein Vorsteuer gewinnmindernd gebucht wurde. Der Teilnehmerin war unklar, warum diese
- zum einen gewinnmindernd gebucht wird (hier vermutete sie eine Doppelzählung) und
- zum anderen sie wieder gewinnerhöhend gerechnet wird.
Zum einen: Gewinnminderung, weil sie als Vorsteuer abgezogen werden muss nach § 15 Ia S. 1, erste Altern. UStG. Zum anderen die Gewinnerhöhung, weil explizit in § 10 Nr. 2, dritte Altern. KStG gefordert.
Und außerdem: ist Dir klar, was der Unterschied in den Abzugsbedingungen nach § 4 V 1 Nr. 2 (70%:30%-Abzug) und § 4 V 1 Nr. 3 und Nr. 4 EStG (100%-Abzug) ist? Darauf war ich dann auch eingegangen, auch dies war hier ein Thema in der Prüfung.
2. Dann gab es eine Frage zu Anhangangaben, nämlich zu § 253 III 5 HGB und § 277 III 1 HGB.
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