Abo-Sprech­stun­de

Heu­te wur­den fol­gen­de Fra­gen gestellt

1. Zur Klau­sur H 2013, Auf­ga­be 4, Sach­ver­halt 3. Hier war es so, dass bei einer Schiff­fahrt auf dem Rhein Vor­steu­er gewinn­min­dernd gebucht wur­de. Der Teil­neh­me­rin war unklar, war­um diese

- zum einen gewinn­min­dernd gebucht wird (hier ver­mu­te­te sie eine Dop­pel­zäh­lung) und

- zum ande­ren sie wie­der gewin­n­er­hö­hend gerech­net wird.

Zum einen: Gewinn­min­de­rung, weil sie als Vor­steu­er abge­zo­gen wer­den muss nach § 15 Ia S. 1, ers­te Altern. UStG. Zum ande­ren die Gewin­n­er­hö­hung, weil expli­zit in § 10 Nr. 2, drit­te Altern. KStG gefordert.

Und außer­dem: ist Dir klar, was der Unter­schied in den Abzugs­be­din­gun­gen nach § 4 V 1 Nr. 2 (70%:30%-Abzug) und § 4 V 1 Nr. 3 und Nr. 4 EStG (100%-Abzug) ist? Dar­auf war ich dann auch ein­ge­gan­gen, auch dies war hier ein The­ma in der Prüfung.

2. Dann gab es eine Fra­ge zu Anhan­g­an­ga­ben, näm­lich zu § 253 III 5 HGB und § 277 III 1 HGB.

Datum

Mo Aug 2022
Vorbei!

Uhrzeit

18:00 - 19:00
Kategorie

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