Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Der 2. Nachtragshaushalt der Ampelkoalition für 2021 ist verfassungswidrig und nichtig. Zwei Punkte wurden bemängelt.
Mehr dazu in diesem Video.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Der 2. Nachtragshaushalt der Ampelkoalition für 2021 ist verfassungswidrig und nichtig. Zwei Punkte wurden bemängelt.
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