Unser Kursangebot Steuerfachangestellte
- erfolgreich bis zur Abschlussprüfung -
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Was haben wir für Dich am Start in den Prüfungsfächern Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen verarbeiten, Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde?
Für Deine Prüfungsvorbereitung:
✅ 15 Onlinekurse/ 3 Klausurenkurse

Wie bereitest Du Dich mit Lambert optimal auf Deine Prüfung zum Steuerfachangestellten vor? Lamberts Lernkonzept in 12 Schritten.
Als Einstieg haben wir für Dich 1. unsere 15 Online- und Klausurenkurse für Steuerfachangestellte, die Dich inhaltlich auf den Stoff der drei Prüfungen in "Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen verarbeiten", in "Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten" sowie in "Wirtschafts- und Sozialkunde" vorbereiten. Du lernst hier mit Lehrtexten, Multiple-Choice-Fragen, Aufgaben auf Klausurniveau und vielen zusätzlichen Lambert-Videos, die Dir den Stoff nahebringen. 2. In unseren MindMaps haben wir die Inhalte der einzelnen Prüfungen für Dich bereits zusammengefasst, gehirn-gerecht und merk-würdig als Rote Fäden - auch mit zusätzlichen Erklärvideos für Dich. Außerdem lernst Du mit unseren 3. Paragraphenketten für Buchführung und 4. für Steuern das Grundgerüst jeder Prüfung, nämlich die Reihenfolge der gesetzlichen Vorschriften. Vor Deinen Klausuren haben wir dann außerdem 5. unsere 3 Klausurwebinare in den jeweiligen drei Prüfungsfächern für Dich am Start - als Unterricht mit Daniel Lambert. Hier lernst du im Unterricht nochmal das ganze zusammengefasst und auf den Punkt gebracht. Weiterhin ist es entscheidend, dass Du 6. mit alten Prüfungen lernst. Besorge Dir hier bitte alte Klausuren für Steuerfachangestellte.
Letzte Tipps, Tricks und prüfungsrelevante Infos geben Dir den letzten Schwung und die letzte Sicherheit für Deine Klausuren. Während des Lernprozesses kannst du (und solltest!) zusätzlich 7. unsere Prüfungstipps und Stoffeingrenzungen lesen und verinnerlichen und zusätzlich 8. unsere Gratiswebinare, 9. unsere Playlist mit knapp 100 Videos bei YouTube und 10. unsere Podcasts bei Spotify oder iTunes für Deine Vorbereitung heranziehen.
Das alles auch auch 11. im Lambert-Abonnement für Steuerfachangestellte. Außerdem könnte - als Kurzaktion vor den Prüfungen oder auch länger vor den Klausuren - 12. Einzelunterricht bei Daniel Lambert etwas für Dich sein.
- erfolgreich bis zur Abschlussprüfung -
Alle 12 Onlinekurse, alle 3 Klausurenkurse, alle 3 Klausurwebinare und alle 230 MindMaps mit 230 Erklärvideos – für Steuerfachangestellte.
In den 12 Onlinekursen erklären wir Dir die notwendige Theorie – mit vielen Texten, Lehrvideos und Multiple-Choice-Fragen sowie Antworten. Die 230 MindMaps (= Rote Fäden) geben Dir den Überblick über alles, was Du benötigst – mit zusätzlichen 230 Erklärvideos. Die 3 Klausurenkurse schließlich nehmen (veränderte) alte Abschlussprüfungen von Steuerfachangestellten und zeigen Dir, was Du unbedingt draufhaben musst. Mit ausführlichen Videolösungen.
Deine Prüfungsvorbereitung für alle drei Prüfungen und die relevanten Klausurgebiete für 149 € im Monat bei einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von sechs Monaten verlängert sich das Abonnement bei ausbleibender Kündigung jeweils automatisch um einen Monat. Das Abonnement ist jederzeit zum Ende der Mindestlaufzeit und anschließend zum Ende des angegebenen Abrechnungszeitraums kündbar.
Onlinekurse:
Steuerwesen:
Onlinekurs Einkommensteuer
Onlinekurs Lohnsteuer
Onlinekurs Körperschaftsteuer
Onlinekurs Gewerbesteuer
Onlinekurs Umsatzsteuer
Onlinekurs Abgabenordnung
Rechnungswesen:
Onlinekurs Bilanzierung Handelsrecht
Onlinekurs Bilanzierung Steuerrecht
Wirtschafts- und Sozialkunde:
Onlinekurs BGB Allgemeiner Teil, Schuld- und Sachenrecht
Onlinekurs Arbeits- und Sozialrecht
Onlinekurs Handels- und Gesellschaftsrecht
Onlinekurs Finanzierung
Lerntechniken (Bonusmaterial)
Klausurenkurse:
Videokurs Steuerwesen
Videokurs – Rechnungswesen
Videokurs Wirtschafts- und Sozialkunde
MindMaps:
230 Erklärvideos der MindMaps
Du kannst als Abonnent hier klicken, um auf das Lernmaterial zuzugreifen.
Digitales Lernen - willkommen zu unseren 12 Onlinekursen und 3 Klausurenkursen für Steuerfachangestellte -
12 Onlinekurse für Steuerfachangestellte:
Unsere Onlinekurse für Steuerfachangestellte, die Dich inhaltlich auf den Stoff der drei Prüfungen in Steuer- und Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde vorbereiten. Du lernst hier mit Lehrtexten, Multiple-Choice-Fragen, Aufgaben auf Klausurniveau und vielen zusätzlichen Lambert-Videos, die Dir den Stoff nahebringen.
12 Onlinekurse
Steuerwesen:
Onlinekurs Abgabenordnung
Rechnungswesen:
Wirtschafts- und Sozialkunde:
Onlinekurs BGB Allgemeiner Teil, Schuld- und Sachenrecht
Onlinekurs Arbeits- und Sozialrecht
Onlinekurs Handels- und Gesellschaftsrecht
Onlinekurs Investition/Finanzierung
Lerntechniken (Bonusmaterial)
3 Klausurenkurse:
Klausurenkurs/Videokurs Steuerwesen
3 Klausurenkurse für Steuerfachangestellte:
In den Klausurenkursen/Videokursen geht es, anders als in den Onlinekursen, allein um das Klausurniveau für Steuerfachangestellte. Wir haben hier alte Prüfungen genommen und Fragen, Aufgaben und Lehrvideos rundherum kreiert. Damit Du siehst, was Du wissen musst. Damit Du die Themen der letzten Termine draufhast und damit höchstwahrscheinlich auch jene der Zukunft.
Wenn Du nach dem Lambert-Lernkonzept lernst: mit den MindMaps anfangen, dann die Onlinekurse durcharbeiten und dann die Klausurenkurse. Oder aber, wenn Du mit dem Stoff schon vertraut bist, direkt zu den Klausurenkursen gehen ...
- Landkarten fürs Gehirn. Gehirn-gerecht und merk-würdig -
Willkommen zu unseren Skripten für Steuerfachangestellte. Im Roten Faden, also den MindMaps, stellen wir die einzelnen prüfungsrelevanten Themen vernetzt dar. Als Landkarte fürs Gehirn - weil dies merk-würdig und gehirn-gerecht ist. Also würdig, dass man es sich besser merkt und so, dass das Gehirn es viel besser behalten kann.
Im Roten Faden - Prüfungsvorbereitung Steuerfachangestellte bereiten wir für Dich die prüfungsrelevanten Themen mit unseren MindMaps auf. Durch diese Art des Lernens wirst Du dich die Inhalte deutlich schneller, besser und länger einprägen können. Denn Vergessen war gestern ...
Wir behandeln für Dich die prüfungsrelevanten Themen:
- Steuerwesen (Umsatzsteuer, Abgabenordnung, Einkommen- und Lohnsteuer, Gewerbe- und Körperschaftsteuer),
- Rechnungswesen (Gewinnermittlung nach § 4 III EStG, laufende Buchungen und Abschlussbuchungen, Personal- und Finanzwirtschaft, Anlagenwirtschaft),
- Wirtschafts- und Sozialkunde (BGB Allgemeiner Teil, Schuld- und Sachenrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Investition und Finanzierung).
Geeignet als Leitfaden, zum konkreten Auswendiglernen und als Checkliste für die drei Prüfungen – um die Zusammenhänge zu verstehen und in der Prüfung vernetzt und richtig darzustellen.
Was in der Prüfung sehr wichtig ist, ist vernetztes Denken.
Dieses vernetzte Denken wird durch den Roten Faden (= MindMaps) als Landkarte fürs Gehirn durch die Strukturierung gefördert. Wichtig: Rote Fäden sind keine Erklärung des konkreten Stoffs. Sondern die Auflistung und Vernetzung der Inhalte. Was Du also draufhaben musst, verknüpft mit den jeweiligen Themen, die zueinander passen.
Und hier einige Proben aus dem Roten Faden zum Draufklicken, Durchwühlen, Durcharbeiten und – vielleicht sogar – Genießen 😉
Und hier einige der Videos, die Dir den Stoff näherbringen, den Du draufhaben musst.
Steuerwesen, Abgabenordnung, Thema Systematisierung von Steuern:
Steuerwesen, Abgabenordnung, Thema Systematisierung von Steuern:
Rechnungswesen, Buchführung nach Handelsrecht, Thema latente Steuern:
Wir haben für Dich
- Klausurwebinare und
- Gratiswebinare
am Start.
neue Prüfungsordnung
✅ Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen verarbeiten
Willkommen zu unseren Gratiswebinaren für Steuerfachangestellte. Schau mal rein, damit Du einen Eindruck bekommst, wie unser Unterricht Dich unterstützen kann. Mitschnitte und Unterlagen noch verfügbar.
Einfach anmelden und genießen und durcharbeiten. Am besten beides. 😉
Unsere Gratiswebinare sollen Dein Interesse wecken an dem, was Du fachlich brauchst. Und natürlich Dir zeigen, wie wir ans Thema, also die Prüfungsvorbereitung, rangehen. Die vergangenen Gratiswebinare der letzten Monate haben wir unten zum einen als Themen aufgeführt. Zum anderen aber kriegst Du die Webinare nicht einzeln, sondern direkt alle pro Fach. Denn wenn Du Dich z.B. für Leasing interessierst, ist es nicht auszuschließen, dass Du Dich für alle anderen Themen aus handels- und steuerrechtlicher Buchführung auch interessierst.
1. Überblick Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Zum Mitschnitt, Aufgabenstellung und der ausführlichen Lösung.
2. Leasing-Erlass. Hier geht es zum Mitschnitt, zur Aufgabenstellung und der ausführlichen Lösung.
3. Einzel- und Pauschalwertberichtigung. Zum Mitschnitt, der Aufgabenstellung und LAMBERTS PARAGRAPHENKETTE zu FORDERUNGEN
4. Wechselkurse und Währungsfragen. Zum Mitschnitt und der LAMBERT-MINDMAP WÄHRUNG und WECHSELKURSE
- auch jetzt noch zu haben
Willkommen zu unseren Gratiswebinaren für Steuerfachangestellte. Schau mal rein, damit Du einen Eindruck bekommst, wie unser Unterricht Dich unterstützen kann. Mitschnitte und Unterlagen noch verfügbar.
Einfach anmelden und genießen und durcharbeiten. Am besten beides. 😉
Plankostenrechnung – LAMBERT-KOCHREZEPT
Degressive Abschreibung - Berechnung des Abschreibungsprozentsatzes (nicht immer 25 %!), warum in der Spalte der linearen Abschreibung plötzlich ungleiche Beträge stehen und vom optimalen Wechseljahr
Rechnungswesen – Klausurbesprechung
Leverage-Effekt, Eigenkapitalrendite und die Abhängigkeit vom Verschuldungsgrad
Gewerbesteuerliche Korrekturen - von Finanzierungsaufwendungen, Quoten, von 200.000 € Freibetrag, 25 % Hinzurechnung, von der Vermeidung einer doppelten Steuerbefreiung durch § 8 Nr. 5 GewStG durch "Rückgängigmachung" des Teileinkünfteverfahrens bzw. des Dividendenprivilegs
Alles ums Reihengeschäft und innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft - LAMBERT-KOCHREZEPT in vier Schritten, Auffinden der (genau einen) bewegten Lieferung, Ortsbestimmung bei bewegter Lieferung und bei den unbewegten Lieferungen, Erweiterung auf das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft und der Segen des § 25b UStG für den mittleren Unternehmer im Dreick
Hinzurechnungen Gewerbesteuer, § 8 Nr. 5 GewStG
Gratiswebinar Steuerfachangestellte: Wirtschafts- und Sozialkunde, Rechtsformen - was Du wissen musst über Einzelunternehmen bzw. Personen- und Kapitalgesellschaften
Die folgenden Videos sind aus Lamberts Playlist für Steuerfachangestellte bei YouTube. Wenn sie Dir gefallen - anschauen, damit lernen und Abo dalassen nicht vergessen. 😉
Paragraphenketten bilden das Grundgerüst in der Prüfung - das "Skelett" zur richtigen Beantwortung von Prüfungsaufgaben. Deshalb habe ich hier eine sehr typische Aufgabe zusammengestellt und die gängigen Fragen aus Ansatz, Ausweis und Bewertung nach Handels- und Steuerrecht beantwortet. In einer kleinen Reihe von sechs Videos. ? 😉
1. Video: Ansatz und Ausweis ✅
2. Video: Erstbewertung ✅
3. Video: Folgebewertung für das erste Jahr, insb. planmäßige Abschreibung / Absetzung für Abnutzung ✅
4. Video: Folgebewertung für das zweite Jahr, insb. außerplanmäßige Abschreibung / Teilwertabschreibung ✅
5. Video: steuerliche Überleitungsrechnung ✅
6. Video: mögliche latente Steuern ✅
Die Aufgabenstellung gibt es, wie versprochen, auf meiner HP: http://daniel-lambert.de/paragraphenketten-aufgabenstellung. Wenn Dir diese Videos gefallen, freue ich mich über ein Abonnement meines Kanals, damit Du keine weiteren Themen verpasst. Weitere Paragraphenketten in meinen Onlinekursen zur Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht.
Arm / reich nach Handelsrecht. Wie geht das? Ansatz- und Bewertungswahlrechte
Wie rechnet man sich möglichst arm bzw. möglichst reich, und zwar in der Handelsbilanz? Besser gesagt, handelsbilanziell? Hier muss man nicht nur Ansatzwahlrechte beachten, sondern auch Bewertungswahlrechte. Wir diskutieren beide ausführlich.
Dreiteiler zu Rückstellungen. Zu den Punkten
✅ Ansatz
✅ Ausweis und
✅ Bewertung
von Rückstellungen.
Hier geht es nun um die Frage, wo (!) Rückstellungen überhaupt handels- und steuerbilanziell angesetzt werden sollen/müssen/können/nicht dürfen.
Mehr in Lamberts Playlist für Steuerfachangestellte.
In vielen Episoden rede ich über das, was für Steuerfachangestellte interessant sein könnte, also aus
✅ Rechnungswesen (Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten),
✅ Steuerwesen (Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen verarbeiten) sowie
✅ Wirtschafts- und Sozialkunde.
Einfach mal reinhören ...
Ansatz, Ausweis, Bewertung
In dieser Episode geht es um die Grundfragen der Bilanzierung, nämlich Ansatz (kommt eine Sache überhaupt in die Bilanz?), Ausweis (wenn ja, wohin kommt sie?) und Bewertung (in welcher Höhe kommt etwas dann in die Bilanz?). Die Bewertung zerfällt wiederum in Erst- und Folgebewertung. Die drei Fragen "Ansatz, Ausweis und Bewertung" kommen praktisch in jeder Prüfungsfrage dran und sind deshalb äußerst wichtig fürs Verständnis.
Aktivierungswahlrechte
Aktivierungswahlrechte gibt es im nationalen Handelsrecht, also nach HGB, drei Stück, nämlich aktive latente Steuern, das Disagio und die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die unentgeltlich erworben wurden.
Anlage- und Umlaufvermögen
Eine sehr wichtige Frage ist die Unterscheidung in Anlage- und Umlaufvermögen. Hierbei kommt es auf die Zweckbestimmung, nicht etwa auf die Dauer der Zurverfügungstellung an, sondern nach § 247 II HGB auf etwas ganz anderes. Die Unterscheidung in die beiden Vermögenspositionen ist wichtig sowohl für den Ansatz, den Ausweis, aber auch für die Bewertung (nämlich bei der Anwendung des Niederstwertprinzips).
Unterschied Rückstellungen und Verbindlichkeiten
In dieser Episode reden wir über den Unterschied zwischen Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Woran erkennt man, wann das eine und wann hingegen das andere zu passivieren ist? Worin liegen die Unterschiede und worin die Gemeinsamkeiten? Weiterhin besprechen wir die Idee der Verlustantizipation bei Rückstellungen.
Offene und stille Rücklagen
In dieser Episode beschreibe ich die Arten von Rücklagen. Wann kommt es zu stillen Rücklagen (= stillen Reserven), welche offenen Rücklagen kennt man in der Bilanz? Ich gehe ein auf die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklagen sowie die Unterbewertung von Aktiva und die Überbewertung von Passiva.
Optimales Lernen - Gehirn-gerecht und merk-würdig
In dieser Episode geht es darum, wie man sich möglichst viele Details, z.B. zehn oder 20, für die nächste Klausur, die nächste Prüfung, in nur zwei bis drei Minuten merkt, und zwar im Langzeitgedächtnis. Es geht hier um das Lernen mit gehirn-gerechten und merk-würdigen Bildern.
für die drei Prüfungsfächer
- Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten
- Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Einnahmen-Überschuss-Rechner, Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet
Privatnutzung Pkw
Hotelübernachtung, Verpflegungsmehraufwendungen, Fahrtkosten - 1. Video
Hotelübernachtung, Verpflegungsmehraufwendungen, Fahrtkosten - 2. Video
Video mit den ersten fünf Themen aus der Körperschaftsteuer
Video mit den letzten fünf Themen aus der Körperschaftsteuer
Es ging um eine OHG, die Designerkleidung an- und verkauft. Ein Ladengeschäft wurde umsatzsteuerfrei gemietet (dieses war bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. f) an späterer Stelle dann relevant). Die Gewerbesteuervorauszahlung war bisher buchhalterisch nicht erfasst gewesen (wichtige Information, der handelsrechtliche Jahresüberschuss musste also zunächst noch ermittelt werden, die vorläufige Größe war noch nicht die endgültige). Die Gewerbesteuervorauszahlung musste dann wieder nach § 4 Vb EStG außerbilanziell korrigiert werden. Weiterhin war eine Spende gegeben, die bei den außerbilanziellen Korrekturen hinzugerechnet werden musste und später bei den gewerbesteuerlichen Kürzungen nach § 9 Nr. 5 GewStG wieder abgezogen wurde. Bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG ging es außerdem um Leasingraten für einen betrieblichen Pkw.
Es wurde insg. der Gewerbeertrag, danach der maßgebende Gewerbeertrag und schließlich der Gewerbesteuermessbetrag errechnet, um dann die tarifliche Gewerbesteuer zu ermitteln.
In dieser Prüfung, Sommer 2024, kamen wirklich sehr viele Spezialthemen dran.
Aufgabe 1 (neun kleinere Themen. Inhalt waren neun Spezialitäten, es war kaum ein Standardthema dabei).
4.1.1 Innergemeinschaftliche Lieferung, also steuerbar und steuerfrei.
4.1.2 Innergemeinschaftlicher Fernverkauf, die Umsatzschwelle ist überschritten. Folglich ändert sich der Ausführungsort vom Beginn der Lieferung (Grundsatzregel des § 3 VI 1 UStG) an das Ende (§ 3c I 1 UStG). Die Lieferung ist deshalb im Inland nicht umsatzsteuerbar.
4.1.3 Ein Buchverlag liefert Schulbücher. Hier musste der Prüfling daran denken, dass der Umsatzsteuersatz 7 % beträgt statt 19 %.
4.1.4 Ein Notar beurkundet für einen Kunden aus München einen Grundstückskaufvertrag über ein Grundstück auf … Helgoland. Es liegt somit eine sonstige Leistung vor, die wg. § 3a III Nr. 1 Buchst. b) ausgeführt wird am Belegenheitsort, also auf Helgoland. Folglich ist die Leistung des Notars nicht umsatzsteuerbar, da Helgoland zwar völkerrechtlich zu Deutschland gehört, umsatzsteuerlich aber nicht – sondern vielmehr zum umsatzsteuerlichen Drittland.
4.1.5 Hier war eine Vermittlungsleistung das Thema. Ein Motorradhändler vermittelt den Verkauf eines gebrauchten Motorrads. Die Schwierigkeit war der Ort der Ausführung der sonstigen Leistung, man musste auf § 3a III Nr. 4 UStG iVm § 3 VI UStG kommen.
4.1.6 Der Motorradhändler aus der Voraufgabe verkauft ein Motorrad an einen Händler in der Schweiz. Es liegt eine Ausfuhrlieferung (also ins Drittland) vor, die umsatzsteuerbar ist (denn die Leistungsausführung liegt am physischen Beginn nach der Grundsatzregel des § 3 VI 1 UStG) und aber umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 1 Buchst. a) UStG iVm § 6 I UStG.
4.1.7 Ein Versicherungsvertreter aus Leipzig erwirbt einen neuen Server bei einem aus Prag. Die Inlandsausführung ist gegeben nach § 3d UStG, es liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor, der umsatzsteuerbar ist nach § 1 I Nr. 5 UStG ist. Keine abziehbare Vorsteuer nach § 15 II Nr. 1 UStG.
4.1.8 Ein Anwalt aus München erwirbt eine neue Telefonanlage, nutzt diese auch privat, nämlich zu 10 %, und schreibt die Anlage über zehn Jahre ab. Die Anschaffungskosten waren nicht gegeben, sondern lediglich der (falsch errechnete) Abschreibungsbetrag – die Abschreibung war fälschlicherweise nicht monatsgenau errechnet. Thema war in dieser Aufgabe lediglich die unentgeltliche sonstige Leistung der Privatnutzung von 10 %. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer war die (vom Prüfling noch zu errechnende) richtige Abschreibung der Telefonanlage.
4.1.9 Hier ging es um eine (vergünstigte) Lieferung ans Personal. Ein Einzelhändler verkauft einem Mitarbeiter einen Fernsehapparat aus seinem Bestand. Gegeben war der Einkaufspreis, eine Preissenkung, ein Ausstellungspreis im Geschäft und der Verkaufspreis an den Mitarbeiter, also vier (!) unterschiedliche Preise. Hier musste der Prüfling die richtige Bemessungsgrundlage für diese Lieferung finden, wobei nach § 10 V Nr. 2 iVm IV Nr. 1 UStG (Mindestbemessungsgrundlage) der Einkaufspreis abzgl. der Preissenkung hier die richtige umsatzsteuerliche Bemessungsbasis war.
Aufgabe 2
Geschäftsveräußerung im Ganzen – ein Einzelunternehmer veräußert sein Unternehmen komplett an einen langjährigen Mitarbeiter. Es sollte die fehlende Umsatzsteuerbarkeit nach § 1 Ia UStG hier erkannt werden.
Aufgabe 3
Ein Konzertveranstalter führt ein Konzert in Schwerin durch – es tritt als Stargast eine Sängerin aus Österreich auf. Aus ihrer Sicht sollten einige umsatzsteuerliche Konsequenzen ihrer sonstigen Leistung beschrieben werden, u.A. die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge).
Aufgabe 1
Man sollte entscheiden, ob Olaf Scholz, eine Steuerberaterkammer und die Telekom eine natürliche Person oder aber eine juristische Person des privaten Rechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind.
Aufgabe 2
Hier ging es um zwei Fragen zur Rechtsfähigkeit. Ab wann ist ein Mensch voll rechtsfähig (Antwort: ab der Vollendung der Geburt, § 1 BGB) und ab wann ist eine GmbH als juristische Person voll rechtsfähig (Antwort: mit Eintragung der GmbH ins Handelsregister, § 11 I GmbHG).
Aufgabe 3
Man sollte begründen, ob ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen war in zwei Fällen:
a) Ein fünfjähriges Kind kaufte mit 5 €, die es geschenkt bekommen hatte, etwas in einer Bäckerei. Antwort: der Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen, denn das Kind ist nicht geschäftsfähig. Ihre Willenserklärung ist nichtig, § 104 Nr. 1 BGB iVm § 105 I BGB.
b) Ein geistig behinderter 19-Jähriger, betreuungspflichtig, macht dasselbe wie das Kind aus a). Antwort: der Kaufvertrag ist wirksam. Zwar ist der 19-Jährige geschäftsunfähig, § 104 Nr. 2 BGB, aber es gilt § 105 S. 1 BGB und damit die Wirksamkeit dieses Geschäfts des täglichen Lebens.
Aufgabe 4
Die Debitorenbuchhaltung eines Mandanten sollte (sagen wir, am 5.9.) untersucht werden.
a) Drei Tatbestandsmerkmale des Schuldnerverzugs sollten genannt werden. Antwort: die Leistung muss fällig sein, der Schuldner hat nicht geleistet und muss dies vertreten, Mahnung oder Termin oder Ablauf von 30 Tagen, § 286 I – IV BGB.
b) Forderung gegen Kunden 1: Warenzugang und Rechnungsdatum am 1.8., keine Zahlungsvereinbarung. Antwort: Zahlungsverzug ist gegeben, 30 Tage-Frist nach Fälligkeit und Rechnungseingang ist gegeben, § 286 III BGB.
Forderung gegen Kunden 2: Warenzugang 22.8. und Rechnungsdatum am 25.8., Rechnung zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Antwort: Zahlungsverzug ist gegeben, die Zahlungsfrist ist kalendermäßig berechnet und überschritten, § 286 II Nr. 2 BGB.
Forderung gegen Kunden 3: Warenzugang 2.9., Rechnungsdatum am 3.9., Zahlung sofort wurde vereinbart. Antwort: kein Zahlungsverzug, die Zahlung wurde noch nicht angemahnt, die 30 Tage-Frist ist noch nicht abgelaufen, § 286 I, III BGB.
Aufgabe 5
Die A leiht sich von ihrer Freundin, der B, deren Fahrrad. A ist 18 Jahre alt, die B 19 Jahre.
a) Wer ist Eigentümerin des Fahrrads – mit Begründung? Antwort: B ist Eigentümerin, weil sie die rechtliche Herrschaft ausübt.
b) Wer ist Besitzerin des Fahrrads – mit Begründung? Antwort: A ist Besitzerin, denn sie übt die tatsächliche Herrschaft über das Fahrrad aus nach § 854 I BGB.
Für alle steuerlich Interessierten, also insb. auch für Steuerfachangestellte: Lamberts Reihe "Jeden Tag ein neues Video" bei YouTube bringt Klausurthemen, Schemata und LAMBERT-KOCHREZEPTE aus den Bereichen Buchführung, Steuern, Kostenrechnung und Finanzwirtschaft. Die Videos sind ein kleiner Teil unserer Klausurenecken unserer Onlinekurse.
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Einzelunterricht bei Daniel Lambert. Hier geht´s zu weiteren Infos.
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