Umsatzsteuersatz bei Islandmoos und isländischem Moos
Der Umsatzsteuersatz in Deutschland richtet sich nach der Art der Ware oder Dienstleistung. Bei Islandmoos und isländischem Moos, zwei unterschiedlichen (!) Naturprodukten, stellt sich die Frage, welcher Steuersatz gilt: der reguläre Satz von 19 % oder der ermäßigte Satz von 7 %.
Islandmoos (USt-Satz 19 %) ist kein echtes Moos, sondern eine Flechte, die überwiegend in der Dekorationsbranche verwendet wird. Es wird oft in konservierter Form verkauft und dient zur Gestaltung von Wänden, Gestecken oder anderen Dekorationsobjekten. Da es primär einen dekorativen Zweck erfüllt, fällt Islandmoos in die Kategorie der Regelbesteuerung, weshalb der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % angewendet wird.
Isländisches Moos (USt-Satz 7 %) hingegen, ebenfalls eine Flechte, hat in der Regel andere Anwendungsbereiche. Es wird vor allem in der traditionellen Naturheilkunde eingesetzt, etwa zur Herstellung von Tees, Sirupen oder Nahrungsergänzungsmitteln. Da solche Produkte als Lebensmittel oder medizinische Produkte eingestuft werden können, unterliegt isländisches Moos häufig dem ermäßigten Steuersatz von 7 % (§ 12 II UStG iVm Anlage 2). Dies gilt jedoch nur, wenn das Produkt als Lebensmittel oder medizinisch nutzbares Produkt eindeutig deklariert ist.
Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Produkten und ihren jeweiligen Steuersätzen ist entscheidend. Unternehmer sollten bei der Deklaration und beim Verkauf darauf achten, die richtige Zuordnung vorzunehmen, um Konflikte mit dem Finanzamt zu vermeiden. Falls Unsicherheit besteht, empfiehlt es sich, eine verbindliche Auskunft beim zuständigen Finanzamt einzuholen oder sich steuerrechtlich beraten zu lassen.
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