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Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen des § 8 Nr. 1 GewStG sind nach einer nicht ganz unkomplizierten Formel geschlüsselt.
LAMBERT-METHODE HINZURECHNUNG NACH § 8 Nr. 1 GewStG:
Man rechnet folgendermaßen.
hinschreiben.
100 % des Betrags aus § 8 Nr. 1 Buchst. a) GewSt
100 % des Betrags aus § 8 Nr. 1 Buchst. b) GewSt
100 % des Betrags aus § 8 Nr. 1 Buchst. c) GewSt
20 % des Betrags aus § 8 Nr. 1 Buchst. d) GewSt
50 % des Betrags aus § 8 Nr. 1 Buchst. e) GewSt
25 % des Betrags aus § 8 Nr. 1 Buchst. f) GewSt
Beispiel:
Die X-AG aus Bochum konnte in 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von 80.000 € generieren. Hierbei fielen Finanzierungsaufwendungen von 15.000 € an, Rentenzahlungen von 120.000 Euro, Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters von 75.000 €, Miete für Maschinen von 20.000 € und Miete für ein Grundstück von 30.000 €.
Berechne den Gewerbeertrag.
15.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. a) GewSt ,
120.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. b) GewSt
75.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. c) GewSt
20.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. d) GewSt
30.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. e) GewSt
0 € - § 8 Nr. 1 Buchst. f) GewSt
1*15.000 € = 15.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. a) GewSt
1*120.000 € = 120.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. b) GewSt
1*75.000 € = 75.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. c) GewSt
0,2*20.000 € = 4.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. d) GewSt
0,5*30.000 € = 15.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. e) GewSt
0 € - § 8 Nr. 1 Buchst. f) GewSt
Der Gewerbeertrag lautet damit
Gewerbeertrag = Gewinn aus Gewerbebetrieb zzgl. gewerbesteuerliche Hinzurechnungen abzgl. gewerbesteuerliche Kürzungen = 80.000 + 7.250 = 87.250 €.
Beispiel:
Die X-AG aus Bochum konnte in 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von 80.000 € generieren. Hierbei fielen Finanzierungsaufwendungen von 15.000 € an, Rentenzahlungen von 20.000 Euro, Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters von 5.000 €, Miete für Maschinen von 20.000 € und Miete für ein Grundstück von 30.000 €.
Berechne den Gewerbeertrag.
15.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. a) GewSt
20.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. b) GewSt
5.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. c) GewSt
20.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. d) GewSt
30.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. e) GewSt
0 € - § 8 Nr. 1 Buchst. f) GewSt
1*15.000 € = 15.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. a) GewSt
1*20.000 € = 20.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. b) GewSt
1*5.000 € = 5.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. c) GewSt
0,2*20.000 € = 4.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. d) GewSt
0,5*30.000 € = 15.000 € - § 8 Nr. 1 Buchst. e) GewSt
0 € - § 8 Nr. 1 Buchst. f) GewSt
Der Gewerbeertrag lautet damit
Gewerbeertrag = Gewinn aus Gewerbebetrieb zzgl. gewerbesteuerliche Hinzurechnungen abzgl. gewerbesteuerliche Kürzungen = 80.000 + 0 = 80.000 €.
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