Verbindlichkeiten beim einen und Forderungen beim anderen Konzernunternehmen
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen des einen Unternehmens gegen ein anderes Konzernunternehmen mit den Verbindlichkeiten, die bei diesem bestehen, aufgerechnet. Auch dies entspricht wiederum dem Einheitsgedanken, da eine Unternehmung nicht gegen sich selbst Forderungen bzw. Verbindlichkeiten haben kann.
1 Betroffene Bilanzpositionen
Folgende Bilanzpositionen sind von der Schuldenkonsolidierung betroffen:
eingeforderte ausstehende Einlagen,
geleistete bzw. erhaltene Anzahlungen,
Ausleihungen an verbundene Unternehmen,
Forderungen gegen verbundene Unternehmen,
sonstige Vermögenswerte,
sonstige Wertpapiere,
Rechnungsabgrenzungsposten,
Rückstellungen,
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen,
Eventualverbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse.
2 Durchführung
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung ist die Forderung bei A und die Verbindlichkeit bei B auszubuchen. Dies passiert
mit Aufrechnungsdifferenzen oder
ohne Aufrechnungsdifferenzen.
Beispiel 64:
Das Konzernunternehmen A tätigt eine Lieferung an das Konzernunternehmen B in Höhe von 50 €. Da B nicht sofort bezahlt, aktiviert A eine Forderung in Höhe von 50 €, B entsprechend eine Verbindlichkeit.
Wir buchen wie folgt:
Posten
A
B
Summe
Konsolidierung
Konzernbilanz
Forderg.
50
50
50
-
Verbindl.
50
50
50
-
Summe
50
50
-
Tab Schuldenkonsolidierung ohne Aufrechnungsdifferenzen
In den Einzelbilanzen der Konzernunternehmen taucht der Geschäftsvorfall also als Forderung bei A und als Verbindlichkeit bei B auf. Da aber nach der Einheitstheorie der Konzern wiederum nicht Schulden gegenüber sich selbst haben kann, werden die Forderung und die Verbindlichkeit wegkonsolidiert. In der Konzernbilanz taucht der Geschäftsvorfall dann nicht mehr auf.
Beispiel 65:
Die MU hält 100 % der Anteile an der TU. Sie vergibt ihr ein Darlehen in Höhe von 50.000 € mit einem Disagio von 5 %. Der Kredit ist nach vier Jahren in einem Betrag zurückzuzahlen und mit 8 % p.a. zu verzinsen.
Die TU als Schuldner bilanziert die Verbindlichkeit mit 50.000 € in jedem Jahr (weil die Tilgung erst am Ende erfolgt), die MU als Gläubiger hingegen bucht nicht 50.000 € als Forderung, sondern vereinnahmt das Disagio über die Laufzeit, bucht also ihre Forderung Jahr für Jahr höher (wie in Tab. 55 in der Zeile „MU_Forderung“ ersichtlich). Insofern ist die Bewertung von Forderung auf der einen und Verbindlichkeit auf der anderen Seite hier nicht identisch.
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung ist die Forderung bei A und die Verbindlichkeit bei B auszubuchen.
Das Disagio beträgt 0,05·50.000 = 2.500 €. Man rechnet in den Einzelabschlüssen und in der Konzernbilanz wie folgt.
1
2
3
4
Einzelbilanzen
MU: Forderung
(#) 48.125
48.750
49.375
50.000
TU: Verbindlichkeit
50.000
50.000
50.000
50.000
Differenz
1.875
1.250
625
-
Konzernbilanz
Forderung
0
0
0
0
Verbindlichkeit
0
0
0
0
Bilanzgewinn
1.875
1.250
625
0
Tab Schuldenkonsolidierung
(#) (1 - 0,05)·50.000 + 2.500/4 = 48.125.
Man erhält hieraus die folgende Entwicklung in der Konzern-GuV.
Jahr
GuV
TU
MU
Konsolidierung
Konzern-GuV
S
H
1
Zinsaufwand
4.000 + 2.500
6.500
Zinsertrag
4.000 + 625
4.625
Jahresüberschuss
1.875
1.875
Gewinnvortrag
Bilanzgewinn
1.875
2
Zinsaufwand
4.000
4.000
Zinsertrag
4.000 + 625
4.625
Jahresüberschuss
625
- 625
Gewinnvortrag
1.875
Bilanzgewinn
1.250
3
Zinsaufwand
4.000
4.000
Zinsertrag
4.000 + 625
4.625
Jahresüberschuss
625
- 625
Gewinnvortrag
1.250
Bilanzgewinn
625
4
Zinsaufwand
4.000
4.000
Zinsertrag
4.000 + 625
4.625
Jahresüberschuss
625
- 625
Gewinnvortrag
+ 625
Bilanzgewinn
0
Tab Konzern-GuV aus der Schuldenkonsolidierung
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Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen des einen Unternehmens gegen ein anderes Konzernunternehmen mit den Verbindlichkeiten, die bei diesem bestehen, aufgerechnet. Auch dies entspricht wiederum dem Einheitsgedanken, da eine Unternehmung nicht gegen sich selbst Forderungen bzw. Verbindlichkeiten haben kann.
1 Betroffene Bilanzpositionen
Folgende Bilanzpositionen sind von der Schuldenkonsolidierung betroffen:
2 Durchführung
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung ist die Forderung bei A und die Verbindlichkeit bei B auszubuchen. Dies passiert
Beispiel 64:
Das Konzernunternehmen A tätigt eine Lieferung an das Konzernunternehmen B in Höhe von 50 €. Da B nicht sofort bezahlt, aktiviert A eine Forderung in Höhe von 50 €, B entsprechend eine Verbindlichkeit.
Wir buchen wie folgt:
Tab Schuldenkonsolidierung ohne Aufrechnungsdifferenzen
In den Einzelbilanzen der Konzernunternehmen taucht der Geschäftsvorfall also als Forderung bei A und als Verbindlichkeit bei B auf. Da aber nach der Einheitstheorie der Konzern wiederum nicht Schulden gegenüber sich selbst haben kann, werden die Forderung und die Verbindlichkeit wegkonsolidiert. In der Konzernbilanz taucht der Geschäftsvorfall dann nicht mehr auf.
Beispiel 65:
Die MU hält 100 % der Anteile an der TU. Sie vergibt ihr ein Darlehen in Höhe von 50.000 € mit einem Disagio von 5 %. Der Kredit ist nach vier Jahren in einem Betrag zurückzuzahlen und mit 8 % p.a. zu verzinsen.
Die TU als Schuldner bilanziert die Verbindlichkeit mit 50.000 € in jedem Jahr (weil die Tilgung erst am Ende erfolgt), die MU als Gläubiger hingegen bucht nicht 50.000 € als Forderung, sondern vereinnahmt das Disagio über die Laufzeit, bucht also ihre Forderung Jahr für Jahr höher (wie in Tab. 55 in der Zeile „MU_Forderung“ ersichtlich). Insofern ist die Bewertung von Forderung auf der einen und Verbindlichkeit auf der anderen Seite hier nicht identisch.
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung ist die Forderung bei A und die Verbindlichkeit bei B auszubuchen.
Das Disagio beträgt 0,05·50.000 = 2.500 €. Man rechnet in den Einzelabschlüssen und in der Konzernbilanz wie folgt.
Tab Schuldenkonsolidierung
(#) (1 - 0,05)·50.000 + 2.500/4 = 48.125.
Man erhält hieraus die folgende Entwicklung in der Konzern-GuV.
Tab Konzern-GuV aus der Schuldenkonsolidierung
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Die Schuldenkonsolidierung, so wie sie ohne Aufrechnungsdifferenzen funktionert:
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