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Schul­den­kon­so­li­die­rung

Verbindlichkeiten beim einen und Forderungen beim anderen Konzernunternehmen

Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen des einen Unternehmens gegen ein anderes Konzernunternehmen mit den Verbindlichkeiten, die bei diesem bestehen, aufgerechnet. Auch dies entspricht wiederum dem Einheitsgedanken, da eine Unternehmung nicht gegen sich selbst Forderungen bzw. Verbindlichkeiten haben kann.

1 Betroffene Bilanzpositionen

Folgende Bilanzpositionen sind von der Schuldenkonsolidierung betroffen:

  • eingeforderte ausstehende Einlagen,
  • geleistete bzw. erhaltene Anzahlungen,
  • Ausleihungen an verbundene Unternehmen,
  • Forderungen gegen verbundene Unternehmen,
  • sonstige Vermögenswerte,
  • sonstige Wertpapiere,
  • Rechnungsabgrenzungsposten,
  • Rückstellungen,
  • Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen,
  • Eventualverbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse.

2 Durchführung

Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung ist die Forderung bei A und die Verbindlichkeit bei B auszubuchen. Dies passiert

  • mit Aufrechnungsdifferenzen oder
  • ohne Aufrechnungsdifferenzen.

Beispiel 64:

Das Konzernunternehmen A tätigt eine Lieferung an das Konzernunternehmen B in Höhe von 50 €. Da B nicht sofort bezahlt, aktiviert A eine Forderung in Höhe von 50 €, B entsprechend eine Verbindlichkeit.

Wir buchen wie folgt:

PostenABSummeKonsolidierungKonzernbilanz
Forderg.505050-
Verbindl.505050-
Summe5050-

Tab Schuldenkonsolidierung ohne Aufrechnungsdifferenzen

In den Einzelbilanzen der Konzernunternehmen taucht der Geschäftsvorfall also als Forderung bei A und als Verbindlichkeit bei B auf. Da aber nach der Einheitstheorie der Konzern wiederum nicht Schulden gegenüber sich selbst haben kann, werden die Forderung und die Verbindlichkeit wegkonsolidiert. In der Konzernbilanz taucht der Geschäftsvorfall dann nicht mehr auf.

Beispiel 65:

Die MU hält 100 % der Anteile an der TU. Sie vergibt ihr ein Darlehen in Höhe von 50.000 € mit einem Disagio von 5 %. Der Kredit ist nach vier Jahren in einem Betrag zurückzuzahlen und mit 8 % p.a. zu verzinsen.

Die TU als Schuldner bilanziert die Verbindlichkeit mit 50.000 € in jedem Jahr (weil die Tilgung erst am Ende erfolgt), die MU als Gläubiger hingegen bucht nicht 50.000 € als Forderung, sondern vereinnahmt das Disagio über die Laufzeit, bucht also ihre Forderung Jahr für Jahr höher (wie in Tab. 55 in der Zeile „MU_Forderung“ ersichtlich). Insofern ist die Bewertung von Forderung auf der einen und Verbindlichkeit auf der anderen Seite hier nicht identisch.

Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung ist die Forderung bei A und die Verbindlichkeit bei B auszubuchen.

Das Disagio beträgt 0,05·50.000 = 2.500 €. Man rechnet in den Einzelabschlüssen und in der Konzernbilanz wie folgt.

1234
Einzelbilanzen
MU: Forderung(#) 48.12548.75049.37550.000
TU: Verbindlichkeit50.00050.00050.00050.000
Differenz1.8751.250625-
Konzernbilanz
Forderung0000
Verbindlichkeit0000
Bilanzgewinn1.8751.2506250

Tab Schuldenkonsolidierung

(#) (1 - 0,05)·50.000 + 2.500/4 = 48.125.

Man erhält hieraus die folgende Entwicklung in der Konzern-GuV.

JahrGuVTUMUKonsolidierungKonzern-GuV
SH
1Zinsaufwand4.000 + 2.5006.500
Zinsertrag4.000 + 6254.625
Jahresüberschuss1.8751.875
Gewinnvortrag
Bilanzgewinn1.875
2Zinsaufwand4.0004.000
Zinsertrag4.000 + 6254.625
Jahresüberschuss625- 625
Gewinnvortrag1.875
Bilanzgewinn1.250
3Zinsaufwand4.0004.000
Zinsertrag4.000 + 6254.625
Jahresüberschuss625- 625
Gewinnvortrag1.250
Bilanzgewinn625
4Zinsaufwand4.0004.000
Zinsertrag4.000 + 6254.625
Jahresüberschuss625- 625
Gewinnvortrag+ 625
Bilanzgewinn0

Tab Konzern-GuV aus der Schuldenkonsolidierung

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Die Schuldenkonsolidierung, so wie sie ohne Aufrechnungsdifferenzen funktionert:

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