Du musst, auch und gerade in mündlichen Prüfungen, immer fit sein bzgl. Neuerungen in den Steuergesetzen. Deshalb hier einige News zum Wachstumschancengesetz aus 2024. Das Wachstumschancengesetz bringt ab 2024 zahlreiche Änderungen im Steuerrecht.
Hier einige der wichtigsten Neuerungen:
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Degressive Abschreibung: Diese wurde wieder eingeführt und gilt für Wirtschaftsgüter, wobei es noch auf den Zeitraum der Anschaffung ankommt. Sie ermöglicht eine höhere Abschreibung in den ersten Jahren mithilfe der (arithmetisch-)degressiven Abschreibung, was Investitionsanreize schaffen soll, § 7 II EStG.
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Förderung für Wohnungsbau: Vermieter können bei Gebäuden, die in diesem Zeitraum errichtet oder gekauft werden, eine Sonderabschreibung von bis zu 5 % jährlich zusätzlich zur regulären Abschreibung geltend machen.
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Erleichterungen für E‑Firmenwagen: Die vergünstigte Besteuerung elektrischer Dienstwagen (0,25 % des Bruttolistenpreises) gilt nun für Fahrzeuge bis zu einem Preis von 70.000 Euro (vorher 60.000 Euro), wenn sie ab 2024 angeschafft werden.
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Sonderabschreibung für kleine Unternehmen: Betriebe mit einem Gewinn unter 200.000 Euro können bis zu 40 % der Investitionskosten abschreiben, anstatt wie bisher 20 %.
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Verlustvorträge: Der Verlustvortrag wurde erweitert, sodass für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027 bis zu 70 % (statt bisher 60 %) der Einkünfte des Verlustvortragsjahres geltend gemacht werden können.
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Neue Buchführungsgrenzen: Ab 2025 gelten höhere Umsatz- und Gewinngrenzen für die Pflicht zur Bilanzierung (800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn, statt bisher 600.000 Euro bzw. 60.000 Euro)
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Anhebung des Pauschbetrags für Berufskraftfahrer: Dieser wird von 8 Euro auf 9 Euro je Übernachtung erhöht.
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Höhere Geschenke-Freigrenze: Die Grenze für steuerfreie Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer wird von 35 Euro auf 50 Euro erhöht, § 4 V 1 Nr. 2 EStG.
