Aufgabe 5 — Internationales SteuerrechtWirtschaftliche Verflechtung mit Libyen, nämlich ein Auslieferungslager mit zwei Beschäftigten. Zunächst musste festgestellt werden, dass Libyen kein DBA-Staat ist (z. B. Anhang 12 II Amtl. ESt-Handbuch). Auf § 26 II KStG sollte nicht eingegangen werden. Zu prüfen waren also unilaterale Methoden zur möglichen Vermeidung einer Doppelbesteuerung, nicht bilaterale — insbesondere die Anrechnung der in Libyen gezahlten Steuern auf die deutsche Körperschaftsteuer. Fraglich ist hierbei vor allem, ob ausländische Einkünfte nach § 34d EStG vorlagen.
Lambert-MethodeDie Wörter „inländische Einkünfte“ nach § 49 EStG und „ausländische Einkünfte“ sind wichtige Fachbegriffe, auf die es wirklich ankommt und die geprüft werden müssen. Nicht jede Einkunft aus dem Ausland ist auch eine ausländische Einkunft, nicht jede Einkunft aus dem Inland auch eine inländische Einkunft.
Aufgaben 6 und 7 — Betriebsstätten und Arbeitslohn
- Aufgabe 6 — Gegeben waren zwei Betriebsstätten, eine im EU-Ausland und eine andere in einem DBA-Drittstaat. Erläutert werden sollte, wer das Besteuerungsrecht für die Betriebsstätten hat, weiterhin die Gewinne einer jeden Betriebsstätte und für das Stammhaus.
- Aufgabe 7 — Ein inländischer Arbeitnehmer wird in eine ausländische Betriebsstätte versetzt, um dort vorübergehend tätig zu werden. Erläutert werden sollte, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat; lediglich bezogen auf den Arbeitslohn sollten die Auswirkungen auf das deutsche Besteuerungsrecht erläutert werden.
Gegeben war jeweils das OECD-Musterabkommen mit den Artikeln 7 (Unternehmensgewinne) und 15 (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) sowie den beiden Methodenartikeln 23A (Befreiungsmethode) und 23B (Anrechnungsmethode).
Aufgaben 8 und 9 — Internationale Umsatzsteuer
- Aufgabe 8 — Ein Unternehmen aus Köln schenkt einem angestellten Außendienstmitarbeiter, welcher in Basel wohnt, Polsterbezüge für dessen Oldtimer. Der Mitarbeiter nutzt das Auto ausschließlich in der Schweiz. Diskutiert werden sollten die umsatzsteuerlichen Konsequenzen.
- Aufgabe 9 — Innergemeinschaftlicher Fernverkauf, Ortsverlagerung nach § 3c UStG, EU-einheitliche Umsatzschwelle, One-Stop-Shop-Verfahren, Vorsteuervergütungsverfahren.