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Lea­sing — 2 Gra­tis­web­i­na­re über den Leasing-Erlass

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Beschreibung

Wir wer­den den Lea­sing­er­lass Punkt für Punkt bespre­chen. Da ist zum einen die Fra­ge, wer eigent­lich, Lea­sing­neh­mer oder Lea­sing­ge­ber, den geleas­ten bzw. ver­leas­ten Gegen­stand in sei­ne Bilanz auf­nimmt, also akti­viert. Span­nend wird es, wenn der Lea­sing­neh­mer akti­viert, denn dann ist die Klau­sur­auf­ga­be schwie­ri­ger zu lösen. Da ist die Bewer­tung des Lea­sing­ge­gen­stands frag­lich und die Auf­nah­me einer Lea­sing­ver­bind­lich­keit in die Bilanz zu bewer­ten. Wei­ter­hin muss man sich Gedan­ken machen, wie man mit Lea­sing­son­der­zah­lun­gen umgeht. Außer­dem: wie zer­legt man die Lea­sing­ra­ten in Zins­auf­wand und in den Til­gungs­an­teil und wie geht man die Zins­staf­fel­me­tho­de hier­bei an? Fra­gen über Fra­gen, die wir in die­sem Gra­tis­web­i­nar für Bilanz­buch­hal­ter, Steu­er­fach­wir­te und Steu­er­fach­an­ge­stell­te besprechen.

Als text­li­che Grund­la­ge neh­me ich mei­ne vier Para­gra­phen­ket­ten für das The­ma Lea­sing. Viel Spaß beim Lernen.

Wie Lea­sing übri­gens nach IFRS 16 funk­tio­niert (näm­lich wie­der­um völ­lig anders), erfährst Du in unse­rem Prak­ti­ker­kurs Lea­sing nach IFRS 16.

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