Gewerbesteuerliche Hinzurechnung und Kürzungen wegen Beteiligungen aus inländischen Kapitalgesellschaften. § 8 Nr. 5 und § 9 Nr. 2 bzw. Nr. 2a GewStG. Die Voraussetzung zur Anwendung der einen Vorschrift (Beteiligungsquote weniger als 15 %) ist das Gegenteil des anderen (Beteiligungsquote mindestens 15 %). Wird also der eine Absatz genau dann angewendet, wenn der andere nicht greift? Ganz so einfach ist es nicht. Weiterhin spielt eine Rolle das Teileinkünfteverfahren als auch das Dividendenprivileg, weshalb das Verständnis der Körperschaftsteuer an dieser Stelle ebenfalls entscheidend ist. Also — alles drin. 😉
Die Problematik dieses Webinars kommt in beinahe jeder Klausur dran für Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirte, Steuerfachangestellte - und auch im Steuerberaterexamen.
Ich zeige Dir, worauf es ankommt.
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Gratiswebinare gewerbesteuerliche Korrekturen — April 2022 | 00:00:00 |
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