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Gra­tis­web­i­na­re gewer­be­steu­er­li­che Kor­rek­tu­ren — April 2022

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Beschreibung

Gewer­be­steu­er­li­che Hin­zu­rech­nung und Kür­zun­gen wegen Betei­li­gun­gen aus inlän­di­schen Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. § 8 Nr. 5 und § 9 Nr. 2 bzw. Nr. 2a GewStG. Die Vor­aus­set­zung zur Anwen­dung der einen Vor­schrift (Betei­li­gungs­quo­te weni­ger als 15 %) ist das Gegen­teil des ande­ren (Betei­li­gungs­quo­te min­des­tens 15 %). Wird also der eine Absatz genau dann ange­wen­det, wenn der ande­re nicht greift? Ganz so ein­fach ist es nicht. Wei­ter­hin spielt eine Rol­le das Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren als auch das Divi­den­den­pri­vi­leg, wes­halb das Ver­ständ­nis der Kör­per­schaft­steu­er an die­ser Stel­le eben­falls ent­schei­dend ist. Also — alles drin. 😉

Die Pro­ble­ma­tik die­ses Web­i­nars kommt in bei­na­he jeder Klau­sur dran für Bilanz­buch­hal­terSteu­er­fach­wir­teSteu­er­fach­an­ge­stell­te - und auch im Steu­er­be­ra­ter­ex­amen.

Ich zei­ge Dir, wor­auf es ankommt.

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© Florian Hölzer Designs