Beschreibung
Einkommensteuer — für Steuerfachwirte. Also für die Klausur in Steuerrecht I.
Hier geht’s zu einer kostenlosen Lektion: Einkünfte, (laufende) Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- unbeschränkte Einkommensteuerpflicht (gewöhnlich und fiktiv, Wohnsitz- und Ansässigkeitsprinzip, Universalitätsprinzip)
- beschränkte Einkommensteuerpflicht (insb. hier der sehr wichtige Einbezug von § 49 EStG und die erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht nach dem Außensteuergesetz, Quellen- oder Ursprungsprinzip, Territorialprinzip)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (laufende Einkünfte aus Gewerbebetrieb, vier Positiv- und drei Negativkriterien, einmalige Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Veräußerungsgewinn, rollierender Freibetrag)
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit (freiberufliche Tätigkeit, Katalogberufe, Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied, Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben)
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Abgrenzung zu jenen aus selbständiger Arbeit, Berechnung der Einnahmen, Arbeitslohn, Werbungskostenabzug)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (Beteiligung im Privatvermögen, Abzug des Sparerpauschbetrags, konstanter Steuersatz bei der Abgeltungsteuer von 25 %, Voraussetzungen, wann das Teileinkünfteverfahren angewendet wird bzw. der Wechsel zur “gewöhnlichen” Besteuerung nach § 32a EStG)
- Vermietung und Verpachtung (Einnahmen und Werbungskostenabzug, insb. für Abschreibungen und Finanzierung)
- sonstige Einkünfte (wiederkehrende Bezüge, Leibrenten, Einkünfte aus gesetzlichen Rentenversicherungen, Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, Spekulationsfristen, Freigrenze von 600 €)
- Gesamtbetrag der Einkünfte (Summe der Einkünfte, Altersentlastungsbetrag, prozentuale Berechnung und Höchstbetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende)
- Sonderausgaben (Verlustabzug als unechte Sonderausgabe, Spenden und die Berechnung der abzugsfähigen Spende, Höchstbeträge, Vorsorgeaufwendungen)
- außergewöhnliche Belastungen (Zwangsläufigkeit, zumutbare Belastung in Abhängigkeit der Anzahl der Kinder und des Familienstands und des Gesamtbetrags der Einkünfte, außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen, steuerliche Berücksichtigung von Kindern)
- zu versteuerndes Einkommen (Einkommen, Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, Familienleistungsausgleich, d.h. Kinderfreibetrag vs. Kindergeld)
- tarifliche Einkommensteuer (Einordnung in die fünf Progressionszonen des § 32a EStG, Grenzsteuersatz, Durchschnittssteuersatz)
- festzusetzende Einkommensteuer (Progressionsvorbehalt, Lohnersatzleistungen, steuerfreie ausländische Einkünfte, Tarifermäßigung bei außerordentlichen Einkünften, Steuerermäßigungen wie z.B. die Anrechnung der Gewerbesteuer)
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