Webinar/Videokurs Bilanz­buch­hal­ter „Jah­res­ab­schlüs­se auf­be­rei­ten und auswerten“

99,00 

Neu: inkl. Videos vor Kursbeginn

Termine:

  • Donnerstag, 7.7.2022, 18 - 21 Uhr
  • Freitag, 8.7.2022, 18 - 21 Uhr
  • Samstag, 9.7.2022, 10 - 16 Uhr

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Beschreibung

Ent­schei­den­de Neue­rung zur Ver­gan­gen­heit: ich schi­cke vor­be­rei­ten­de Vide­os vor dem Kurs an die Teil­neh­mer raus. Damit das Ler­nen sich nicht nur auf zwei-drei Tage erstreckt, son­dern schon mög­lichst früh los­ge­hen kann. Frü­he Anmel­dung lohnt sich also …

Was wir behan­deln werden

In die­sem Web­i­nar bespre­che ich die prü­fungs­re­le­van­ten The­men aus dem Fach “Jah­res­ab­schlüs­se auf­be­rei­ten und aus­wer­ten” der Klau­sur 2 der schrift­li­chen Bilanz­buch­hal­ter­prü­fung.

Ich gehe also ein auf so schö­ne und schil­lern­de The­men wie Erstel­lung der Struk­tur­bi­lanz, Kapi­tal­fluss­rech­nung, Free und Ope­ra­ting Cash Flow, Working Capi­tal, Bewe­gungs­bi­lanz und Kenn­zah­len der Vermögens‑, Finanz- und Ertrags­la­ge. Ins­be­son­de­re die Kenn­zah­len (insb. Liqui­di­täts­gra­de, Anla­gen­de­ckungs­gra­de) bil­den in alten Klau­su­ren einen gro­ßen Bereich und wer­den aus­führ­lich bespro­chen. Wei­ter­hin natür­lich auch die Eigen­ka­pi­tal­richt­li­ni­en von Kre­dit­in­sti­tu­ten sowie Bonitätsbetrachtungen.

Ins­ge­samt wer­de ich das Web­i­nar mit vie­len Auf­ga­ben gestal­ten, die aus­ge­rich­tet sind am Niveau alter IHK-Prü­fungs­auf­ga­ben.

Du hast sechs Mona­te Zugriff auf die Video­mit­schnit­te und alle Web­i­nar­un­ter­la­gen (Auf­ga­ben sowie aus­führ­li­che Lösungen).

Was wir behan­delt haben

Zunächst ein­mal haben wir die Struk­tur­bi­lanz bespro­chen, sie ist wich­ti­ger Teil der Jah­res­ab­schluss­ana­ly­se, denn mit Grund­la­ge ihrer Daten wer­den die Kenn­zah­len berech­net. Wir haben uns also um Sal­die­run­gen und Umglie­de­run­gen geküm­mert und insg. 14 Punk­te en détail bespro­chen, wie man von der (gewöhn­li­chen) Han­dels­bi­lanz zur Struk­tur­bi­lanz gelangt. Hier­bei sind z.B. wich­tig die expli­zi­ten Akti­vie­rungs­wahl­rech­te, soweit sie aus­ge­nutzt wur­den, aber auch die Behand­lung des deri­va­ti­ven Geschäfts- oder Fir­men­werts (umstrit­ten in der Lite­ra­tur, die einen zie­hen ihn von der Aktiv­sei­te ab und redu­zie­ren eben­so das Eigen­ka­pi­tal (weil er kei­nen Ver­mö­gens­ge­gen­stand dar­stellt), die ande­ren tun bei­des dage­gen nicht). Wich­tig ist eben­so, zu wis­sen, wie man mit stil­len Reser­ven (= stil­len Rück­la­gen) umgeht (hier auf den Steu­er­satz ach­ten, die­ser muss nicht stets bei 30 % lie­gen. Die sog. „70/30-Regel“ gilt näm­lich aus­schließ­lich für einen Grenz­steu­er­satz von 30 %. Wir hat­ten im Web­i­nar bespro­chen, wie man einen Steu­er­satz im Not­fall auch „zu Fuß“ aus­rech­nen kann, näm­lich als kom­bi­nier­ten Ertrag­steu­er­fak­tor aus Kör­per­schaft­steu­er­satz, Soli­da­ri­täts­zu­schlag und Gewer­be­steu­er­satz). Wei­ter­hin sind in der Struk­tur­bi­lanz wich­tig die akti­ven Rech­nungs­ab­gren­zungs­pos­ten, die kein Dis­agio ent­hal­ten (die­se wer­den näm­lich, anders als das akti­vier­te Dis­agio, ins Umlauf­ver­mö­gen umge­glie­dert), Gesell­schaf­ter­dar­le­hen, aber auch beschlos­se­ne, aber noch nicht geleis­te­te Aus­schüt­tun­gen. Neben der Struk­tur­bi­lanz haben wir dann die Bewe­gungs­bi­lanz bespro­chen. Hier wer­den Aktiv­meh­run­gen, Pas­siv­min­de­run­gen, Aktiv­min­de­run­gen und Pas­siv­meh­run­gen ange­ord­net und die Quel­len für Mit­tel­her­kunft und Mit­tel­ver­wen­dung auf­ge­deckt. In der Bewe­gungs­bi­lanz soll­test Du vie­le Punk­te holen, der intel­lek­tu­el­le Tief­gang ist hier nicht der höchs­te (oder der tiefste?) 😉

Dann zu den Kenn­zah­len. Die For­mel­samm­lung gibt hier eine gro­ße Men­ge an Typen her, näm­lich (unter Ande­rem, aber nicht nur) Kenn­zah­len zur Kapi­tal­struk­tur, zur Ver­mö­gens­struk­tur, zur Anla­gen­fi­nan­zie­rung und zur Liqui­di­tät. Hier hat­ten wir die ein­zel­nen Kenn­zah­len zu unter­schied­li­chen Struk­tur­bi­lan­zen berech­net und insb. ihre Bedeu­tung bespro­chen. Auch hat­te ich, nach der Erfah­rung der letz­ten 20 Klau­su­ren, beschrie­ben, wel­che Kenn­zah­len immer wie­der dran­kom­men und wel­che also beson­ders wich­tig sind. Vor­sicht ist gebo­ten bei Jah­res­er­geb­nis­sen. Manch­mal rech­net man hier­für mit dem Jah­res­über­schuss (Eigen­ka­pi­tal­aus­weis vor Ergeb­nis­ver­wen­dung), manch­mal mit dem Bilanz­ge­winn (Eigen­ka­pi­tal­aus­weis nach teil­wei­ser Ergeb­nis­ver­wen­dung), teil­wei­se aber auch mit EBT oder EBIT. Hier muss man genau die Auf­ga­ben­stel­lung lesen und ent­schei­den, was eigent­lich gemeint ist – damit man nicht am Anfang schon falsch abbiegt. Insb. sind die Cash Flows nicht ganz ein­fach, denn hier gibt es rela­tiv anspruchs­lo­se, wie den Cash Flow nach der Prak­ti­ker­for­mel und viel anspruchs­vol­le­re, die im Rah­men der Kapi­tal­fluss­rech­nung kal­ku­liert werden.

Tal­king about Cash Flows (= Ein­zah­lungs­über­schüs­se): die Kapi­tal­fluss­rech­nung haben wir dann im Kurs auch aus­führ­lich behan­delt, sie ist oft ein gro­ßes The­ma in der Klau­sur (so z.B. in F 2022 – und das schrei­be ich nicht, damit Du die­ses The­ma in H 2022 raus­lässt). 🧐 Du musst die ope­ra­ti­ven Cash Flows, die Inves­ti­ti­ons-Cash Flows und die Cash Flows aus der Finan­zie­rungs­tä­tig­keit unter­schei­den kön­nen. Wei­ter­hin musst Dir klar sein, was eine direk­te und was eine indi­rek­te Kapi­tal­fluss­rech­nung ist und wann bei den obi­gen drei Arten von Cash Flows wel­che ein­ge­setzt wird (Anmer­kung: gera­de in der münd­li­chen Prü­fung immer wie­der ger­ne gese­hen übri­gens …). Wei­ter­hin wird ein Sche­ma von der IHK oft vor­ge­ge­ben, mit die­sem musst Du Dich bereits vor­her ver­traut machen, um hier nicht auf dem fal­schen Fuß erwischt zu werden.

Schließ­lich ist das The­ma Eigen­ka­pi­tal­richt­li­ni­en bei Kre­dit­in­sti­tu­ten wich­tig. Die Inhal­te von Basel II soll­ten hier beschrie­ben wer­den kön­nen, Rating und Boni­tät haben wir im Kurs behan­delt und insb. auch qua­li­ta­ti­ve und quan­ti­ta­ti­ve Fak­to­ren.

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