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Gra­tis­web­i­nar Ein­zel- und Pau­schal­wert­be­rich­ti­gung — LAMBERT PARAGRAPHENKETTE — Abwer­tung von Forderungen

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Beschreibung

Wich­tig für den For­de­rungs­be­stand — die Ein­zel- und Pau­schal­wert­be­rich­ti­gung.

Wie wer­den kon­kre­te Risi­ken berück­sich­tigt (näm­lich evtl. als Ein­zel­wert­be­rich­ti­gung)? Wie spielt hier die Wert­erhel­lung und die Wert­be­grün­dung rein und wann ist die Umsatz­steu­er zu kor­ri­gie­ren?

Wie ver­hält es sich dann mit einer mög­li­chen Pau­schal­wert­be­rich­ti­gung? Insb. ihre Berech­nung ist äußerst anspruchs­voll, muss man doch zunächst ein­zel­wert­be­rich­tig­te For­de­run­gen (kom­plett!) eli­mi­nie­ren und danach die Umsatz­steu­er raus­rech­nen und schließ­lich neu ent­stan­de­ne For­de­run­gen addie­ren. Wei­ter­hin ist der Pro­zent­satz für eine Pau­schal­wert­be­rich­ti­gung (min­des­tens in der Pra­xis — hier muss oft begrün­det wer­den bei der Betriebs­prü­fung) frag­lich. Am Ende gibt es noch eine Ober­gren­ze für die Pau­schal­wert­be­rich­ti­gung, die noch zu über­prü­fen ist, außer­dem muss die bereits gebil­de­te Pau­schal­wert­be­rich­ti­gung mit der aus­ge­rech­ne­ten ver­gli­chen wer­den und dann evtl. mehr oder weni­ger auf­ge­wen­det werden.

All das in die­sem Gra­tis­web­i­nar für Bilanz­buch­hal­ter, Steu­er­fach­wir­te, Steu­er­fach­an­ge­stell­te, Betriebs­wir­te und Wirt­schafts­fach­wir­te.

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© Florian Hölzer Designs