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Münd­li­che Prü­fung Steu­er­fach­wir­te — Live­web­i­nar — Februar/März 2026

140,00 

Termine:

  • Samstag, 28. Februar 2026, 10 - 16 Uhr
  • Sonntag, 1. März 2026, 10 - 16 Uhr

Dieses Webinar kann auch im Nachhinein noch erworben werden. Du erhältst dann die Mitschnitte als Video der einzelnen Tage, die Kursunterlagen und die Mitschriften.

Beschreibung

In die­sem Web­i­nar zur münd­li­chen Prü­fung Steu­er­fach­wirt küm­mern wir uns um das, was für Dich rele­vant. Hier ein paar Infos zu

  • Fach­vor­trag
  • Prü­fungs­ge­spräch
  • münd­li­che Prü­fung Steu­er­fach­wirt ins­ge­samt und
  • Bewer­tung Steuerfachwirtprüfung

Für den Fach­vor­trag wird Dir das The­ma, das Du vor­tra­gen sollst, aus zwei unter­schied­li­chen der neun Prü­fungs­ge­bie­te zur Wahl gestellt. Die­se neun Prü­fungs­ge­bie­te sind

  • Abga­ben­ord­nung,
  • Ertrag­steu­ern,
  • Ver­kehr­steu­ern,
  • Erb­schaft- und Schen­kung­steu­er, Bewertungsgesetz,
  • Buch­füh­rung und Rechnungslegung,
  • Betriebs­wirt­schaft,
  • Wirt­schafts­recht und wei­te­re Rechtsgebiete,
  • Steu­er­be­ra­tungs­recht sowie
  • Kanz­lei­or­ga­ni­sa­ti­on, Kom­mu­ni­ka­ti­on, Füh­rung und Zusam­men­ar­beit mit inter­nen und exter­nen Partnern.

Auf Dei­nen Vor­trag darfst Du Dich dann zehn Minu­ten vor­be­rei­ten, Dein Vor­trag soll­te höchs­tens fünf Minu­ten dau­ern. Danach schließt sich direkt das Prü­fungs­ge­spräch an, das wie­der­um aus den o.e. neun Prü­fungs­ge­bie­ten stammt.

Du wirst zur münd­li­chen Prü­fung nur zuge­las­sen, wenn Du in min­des­tens drei der vier Klau­su­ren die Note “aus­rei­chend” erhal­ten hast und außer­dem kei­ne Dei­ner Klau­su­ren mit “unge­nü­gend” bewer­tet wur­de. Die münd­li­che Prü­fung beträgt je zu prü­fen­der Per­son nicht län­ger als 30 Minu­ten. Du sollst zei­gen, dass Du pra­xis­ty­pi­sche und prü­fungs­ge­biets­über­grei­fen­de (aus den neun oben erwähn­ten) Sach­ver­hal­ten lösen kannst. Beach­te bit­te, dass das o.e. letzt­ge­nann­te Fach (Kanz­lei­or­ga­ni­sa­ti­on, Kom­mu­ni­ka­ti­on, Füh­rung und Zusam­men­ar­beit mit inter­nen und exter­nen Part­nern) in der schrift­li­chen Prü­fung über­haupt nicht vor­kam. Min­des­tens die­ses musst Du also noch zusätz­lich ler­nen. Die münd­li­che Prü­fung kann ein­zeln erfol­gen oder aber in Grup­pen mit bis zu fünf Prüflingen.

Zur Gesamt­be­wer­tung der Prü­fung zum Steu­er­fach­wirt/zur Steu­er­fach­wir­tin:

Die Bewer­tung Dei­ner Prü­fung insg. erfolgt dann nach fol­gen­dem Schlüssel:

  • Klau­sur Steu­er­recht I: 25 %
  • Klau­sur Steu­er­recht II: 25 %
  • Klau­sur Rech­nungs­we­sen: 20 %
  • Klau­sur Betriebs­wirt­schafts­leh­re: 10 %
  • münd­li­che Prü­fung: 20 %.

In vier von fünf der gera­de erwähn­ten Leis­tun­gen musst Du mit min­des­tens “aus­rei­chend” bewer­tet wor­den sein, in kei­ner jedoch mit “unge­nü­gend”. Auch die Gesamt­leis­tung muss mind. “aus­rei­chend” sein, damit Dei­ne Prü­fung insg. bestan­den ist.

Du hast zwölf Mona­te Zugriff auf die Video­mit­schnit­te und alle Web­i­nar­un­ter­la­gen (Auf­ga­ben sowie aus­führ­li­che Lösun­gen).

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