Beschreibung
In diesem Webinar zur mündlichen Prüfung Steuerfachwirt kümmern wir uns um das, was für Dich relevant. Hier ein paar Infos zu
- Fachvortrag
- Prüfungsgespräch
- mündliche Prüfung Steuerfachwirt insgesamt und
- Bewertung Steuerfachwirtprüfung
Für den Fachvortrag wird Dir das Thema, das Du vortragen sollst, aus zwei unterschiedlichen der neun Prüfungsgebiete zur Wahl gestellt. Diese neun Prüfungsgebiete sind
- Abgabenordnung,
- Ertragsteuern,
- Verkehrsteuern,
- Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz,
- Buchführung und Rechnungslegung,
- Betriebswirtschaft,
- Wirtschaftsrecht und weitere Rechtsgebiete,
- Steuerberatungsrecht sowie
- Kanzleiorganisation, Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern.
Auf Deinen Vortrag darfst Du Dich dann zehn Minuten vorbereiten, Dein Vortrag sollte höchstens fünf Minuten dauern. Danach schließt sich direkt das Prüfungsgespräch an, das wiederum aus den o.e. neun Prüfungsgebieten stammt.
Du wirst zur mündlichen Prüfung nur zugelassen, wenn Du in mindestens drei der vier Klausuren die Note “ausreichend” erhalten hast und außerdem keine Deiner Klausuren mit “ungenügend” bewertet wurde. Die mündliche Prüfung beträgt je zu prüfender Person nicht länger als 30 Minuten. Du sollst zeigen, dass Du praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende (aus den neun oben erwähnten) Sachverhalten lösen kannst. Beachte bitte, dass das o.e. letztgenannte Fach (Kanzleiorganisation, Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern) in der schriftlichen Prüfung überhaupt nicht vorkam. Mindestens dieses musst Du also noch zusätzlich lernen. Die mündliche Prüfung kann einzeln erfolgen oder aber in Gruppen mit bis zu fünf Prüflingen.
Zur Gesamtbewertung der Prüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin:
Die Bewertung Deiner Prüfung insg. erfolgt dann nach folgendem Schlüssel:
- Klausur Steuerrecht I: 25 %
- Klausur Steuerrecht II: 25 %
- Klausur Rechnungswesen: 20 %
- Klausur Betriebswirtschaftslehre: 10 %
- mündliche Prüfung: 20 %.
In vier von fünf der gerade erwähnten Leistungen musst Du mit mindestens “ausreichend” bewertet worden sein, in keiner jedoch mit “ungenügend”. Auch die Gesamtleistung muss mind. “ausreichend” sein, damit Deine Prüfung insg. bestanden ist.
Du hast zwölf Monate Zugriff auf die Videomitschnitte und alle Webinarunterlagen (Aufgaben sowie ausführliche Lösungen).





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