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Webinar/Videokurs Bilanz­buch­hal­ter “Geschäfts­vor­fäl­le erfas­sen und nach Rech­nungs­le­gungs­vor­schrif­ten zu Abschlüs­sen führen”

149,00 

Neu: inkl. Videos vor Kursbeginn

Termine:

  • Sonntag, 10.7.2022, 10 - 16 Uhr
  • Montag, 11.7.2022, 18 - 21 Uhr
  • Dienstag, 12.7.2022, 18 - 21 Uhr
  • Mittwoch, 13.7.2022, 18 - 21 Uhr
  • Donnerstag, 14.7.2022, 18 - 21 Uhr

Das Webinar kann auch im Nachhinein noch erworben werden.

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Beschreibung

Entscheidende Neuerung zur Vergangenheit: ich schicke vorbereitende Videos vor dem Kurs an die Teilnehmer raus. Damit das Lernen sich nicht nur auf zwei-drei Tage erstreckt, sondern schon möglichst früh losgehen kann. Frühe Anmeldung lohnt sich also ...

Was wir machen werden

In diesem Webinar für die Klausur 1 der schriftlichen Bilanzbuchhalterprüfung behandle ich die prüfungsrelevanten Themen, nämlich Buchführung und Jahresabschluss nach

- nationalem Handelsrecht (HGB),

- nationalem Steuerrecht (EStG) und

- nach internationalem Handelsrecht (IAS/IFRS).

Ich werde dabei Aufgaben durchgehen, die sich eng an alten Prüfungen der IHK orientieren. Wir besprechen also so schöne und schillernde Themen wie Anlage- und Umlaufvermögen, Grundstücke und Gebäude, Erbbaurecht, Sachanlagevermögen, immaterielle Vermögensgegenstände, Wertpapiere des Anlage- und Umlaufvermögens, Niederstwertprinzip, Vorratsvermögen, Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bei Forderungen, aktive und passive latente Steuern, aktivische und passivische Rechnungsabgrenzungsposten, die Eigenkapitalpositionen, hier speziell die Berechnung der gesetzlichen Rücklage und der anderen Gewinnrücklagen, Rückstellungen (u.A. jene für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften), außerdem Abzinsungen und Verbindlichkeiten. Diese Themen müssen in der Prüfung beherrscht werden, man muss die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen HGB und EStG an dieser Stelle jeweils genau kennen.

Außerdem ist es wichtig, Kenntnisse in IAS/IFRS mitzubringen wie z.B., aber nicht nur, die Neubewertungsrücklage, Vorgehensweise bei immateriellen Vermögenswerten und Rückstellungen, Komponentenansatz und einige mehr. Hierfür (also für IAS/IFRS) werde ich einen eigenen, speziellen Kurs anbieten. Nämlich hier.

Themen der Videos, die bereits hochgeladen sind:

1. Grundsätzliches über das Anlagevermögen. Unterschiede zwischen den drei Komponenten, die insb. für das Niederstwertprinzip wichtig sind.

2. Grundsätzliches über Finanzanlagen. Hier gilt beim gemilderten Niederstwertprinzip eine Spezialität, die immer wieder klausurrelevant ist.

3. Disagio - wie gehe ich vor? Wann wird aktiviert und wann nicht, wann wird mit der Zinsstaffelmethode "abgeschrieben" und wann nicht?

4. Forderungen bei Fremdwährungsgeschäften - LAMBERT-KOCHREZEPT zur Währungsumrechnung. Wie spielt die Fristigkeit des zugrundeliegenden Geschäfts hier rein? Wann wird ein Ertrag aus der Währungsumrechnung realisiert und wann nicht? Wie spielen Realisations- und Höchstwertprinzip rein?

5. Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert - Ansatz und steuerliche und handelsrechtliche Bewertung

6. Rechnungsabgrenzungsposten. Was sind transitorische und antizipative, was muss man wissen?

7. Latente Steuern - was sind temporäre Differenzen und wie berechnet man aktive als auch passive latente Steuern?

8. Gesetzliche Rücklage - einer von drei möglichen Fällen.

9. Rückstellungen und Verbindlichkeiten - was ist der Unterschied in Ansatz und Bewertung?

10. Leasing - wer muss aktivieren? Wie liest man hier den Leasingerlass?

Die Videos sind übrigens entnommen aus meinen Onlinekursen zur Buchführung nach Handelsrecht und zur Bilanzierung nach Steuerrecht.

Du hast sechs Monate Zugriff auf die Videomitschnitte und alle Webinarunterlagen (Aufgaben sowie ausführliche Lösungen).

Was wir gemacht haben

Zunächst zur Aktivseite. Wir sind die LAMBERTSCHEN PARAGRAPHENKETTEN für das Anlagevermögen durchgegangen (das 14-seitige Extradoku), nämlich mit Ansatz (welche drei Voraussetzungen müssen gelten, damit ein Vermögensgegenstand vorliegt, welche beiden konkreten Aktivierungsverbote (wie war das mit "Marken"?) existieren und was ist mit den drei expliziten Aktivierungswahlrechten immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden, Disagio und aktive latente Steuern), Ausweis und Bewertung (Erst- und Folgebewertung, also Anschaffungs- und Herstellungskosten, planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen (wie war das mit der einseitigen Übersicht (die vielen bunten Clownsfarben) über das Niederstwertprinzip für Handels- und Steuerrecht im Anlage- und Umlaufvermögen bei dauernden und nicht dauernden Wertminderungen), Zuschreibungen). Wichtig ist dann, dass man sich mit dem Finanzanlagevermögen gut auskennt. Hier ist insb. der Ausweis ein Problem, was sonst nicht der Fall ist. Was ist nämlich der Unterschied zwischen verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapieren des Anlagevermögens? Und wann ist eine Wertminderung handels- bzw. steuerrechtlich "dauernd"? Der Unterschied ist von großer Bedeutung und wird völlig unterschiedlich gehandhabt. Im Steuerrecht ist hier das (m.E. wichtigste aller) BMF-Schreiben v. 2.9.2016 zu kennen (unbedingt vor der Prüfung ausdrucken und insb. die Beispiele lesen und verstehen - sie sind Gold wert). Außerdem hatten wir die Brutto- und Nettodividende behandelt, also unter Einbeziehung der beiden relevanten Steuern. Außerdem ist eine gerne gestellte Falle in Prüfungen, dass Gemeinkosten in der Aufgabenstellung erwähnt werden. Diese haben in Anschaffungskosten nichts zu suchen, lediglich in Herstellungskosten. Dann das LAMBERT-KOCHREZEPT in vier Schritten zur Währungsumrechnung nach § 256a HGB. Wann wird nach Realisations- und Höchstwertprinzip gerechnet und wann hingegen nach dem Bilanzstichtagsprinzip? Hier gibt es acht unterschiedliche Fälle, die man beachten muss und die wir behandelt haben. Wichtig im Anlagevermögen dann auch immer wieder die Behandlung von Grundstücken und Gebäuden (Achtung: in der Klausur F 2022 gehörte ein selbsterstelltes Gebäude - ausnahmsweise für eine Klausur - zum Umlaufvermögen, denn es wurde für einen anderen erstellt und diente also nicht dauernd dem Geschäftsbetrieb. Böse Falle ...)

Dann die Vorratsbewertung. Welche Fallen gibt es hier zu beachten bei der Verbrauchsfolgebewertung, wie spielt außerdem der Stichtagskurs mit rein? Welche Bedeutung haben die steuerrechtliche Subtraktions- und die Formelmethode? Außerdem als weiterer Teil des Umlaufvermögens die Bewertung von Forderungen, nämlich unter Einbezug von Einzel- und Pauschalwertberichtigung. Hier ist insb. der Umgang mit der Umsatzsteuer problematisch. Bei der Einzelwertberichtigung ist sie erst dann zu korrigieren, wenn der Ausfall "sicher" ist, bei der Pauschalwertberichtigung besteht die Hälfte der Aufgabe darin, zunächst die Umsatzsteuer rauszurechnen.

Dann das Thema des Disagios. Wann wird es aktiviert (LAMBERT-TIPP: nur der Bilanzierende hat ein Wahlrecht, der Prüfling hat dies nicht, er ist abhängig davon, ob nach Einheitsbilanz gerechnet werden soll oder ob man sich arm oder reich zu rechnen hat). Wie ist insb. die Verteilung des aktivierten Disagios auf die Laufzeit, wann wird linear verteilt und wann hingegen die Zinsstaffelmethode benutzt? Und warum braucht man die Gaußsche Summenformel mit den sog. Zinszahlen, die er als 5-jähriger entwickelt hatte, längst nicht immer, sondern erst bei sehr großen Laufzeiten? Außerdem muss man generell die Rechnungsabgrenzungsposten kennen, sowohl transitorische (wie war das mit den "Sprüchen" nach § 250 I, II HGB und dem strengen Zeitraumbezug) als auch antizipative (letztere heißen in der Bilanz zwar nicht Rechnungsabgrenzungsposten, sind aber welche).

Schließlich muss man natürlich wissen, wann und wie latente Steuern (handelsrechtlich) zu behandeln sind. Bei welcher Art von Unterschieden gibt es sie überhaupt nur (Unterscheidung in zeitliche, quasi-permanente und permanente Unterschiede wichtig) und wie werden sie berechnet? Welche zwei Möglichkeiten des Ausweises (verrechnet und unverrechnet) gibt es? Außerdem die unterschiedliche Behandlung - passive Steuerlatenzen müssen bilanziert werden, aktive dagegen dürfen, müssen aber nicht - abhängig wieder von der Spielregel also des Prüfers bzgl. sich arm und reich rechnen).

Dann hatten wir Spezialthemen wie das Erbbaurecht behandelt. Was ist das, wie geht man hiermit um und welche (drei!) Unterthemen erwachsen aus einer Aufgabe zum Erbbaurecht? Als weiteres Spezialthema waren wir auf Leasing eingegangen. Hier muss man das (zweitwichtigste aller!) BMF-Schreiben beherrschen, nämlich den Leasingerlass vom 19.4.1971 (auch diesen bitte ausdrucken und komplett durchlesen und verstehen). Im LAMBERT-KOCHREZEPT hatten wir die Vorgehensweise des Leasingerlasses besprochen. Was ist nämlich (was meistens passiert), wenn der Leasingnehmer aktiviert (was sind hier die Rechenschritte, die bei der Aktivierungsentscheidung relevant sind, Stichwort Grundmietzeit bzw. Kaufpreis und Restwert bei linearer Abschreibung) - wie wird dann die Leasingrate eingeteilt in Zins- und Tilgungsanteil, erstere wiederum unter Verwendung der Zinsstaffelmethode?

Schließlich zur Passivseite: der Unterschied zwischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten muss bekannt sein, nämlich in Bezug auf das Feststehen der Verpflichtung dem Grunde und/oder der Höhe nach. Weiterhin haben wir die fünf Arten von Rückstellungen (dem Ansatz nach) ausführlich behandelt sowie die drei Arten (dem Ausweis nach). Rückstellungen kommen in wirklich jeder Klausur dran, hier keine Lücken lassen. Auch hier die ausführlichen LAMBERTSCHEN PARAGRAPHENKETTEN, damit die wichtigen Fußgängerpunkte schonmal klar sind und geholt werden und man weiß, worauf es ankommt - und worauf eben auch nicht. Weiterhin ist bei der Abzinsung von Rückstellungen die immer wieder drankommende lineare Interpolation wichtig - wenn man nicht mit einer Laufzeit von exakt ein oder zwei Jahren rechnet, sondern z.B. mit 1,3 oder 1,5 Jahren. Hier rechnet man nicht mit den Zinssätzen, sondern mit den Abzinsungsfaktoren, wichtiger Unterschied. Auch ist bei Drohverlustrückstellungen (aber nicht nur bei diesen) der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bei einer erhaltenen Lieferung wichtig (nämlich für die Frage, ob das Geschäft noch beidseitig unerfüllt ist). Hier sind im internationalen Warenverkehr insb. die INCOTERMS wichtig.

Außerdem hatten wir natürlich Verbindlichkeiten behandelt. Hier ist auch, aber nicht nur, wichtig, wie Rentenverbindlichkeiten in einen Zins- und einen Tilgungsanteil unterschieden werden.

Dann das Thema Eigenkapital. Hier gibt es zunächst drei unterschiedliche Eigenkapitalausweisarten, nämlich vor Ergebnisverwendung (Stichwort Jahresüberschuss), nach teilweiser Ergebnisverwendung (Stichwort Bilanzgewinn) und nach vollständiger Ergebnisverwendung (Stichwort Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern). Weiterhin muss man zwei sehr wichtige Gewinnrücklagen, nämlich die gesetzliche Rücklage und die andere Gewinnrücklage, berechnen können. Weiter ist es entscheidend, dass Du das Thema ordentliche Kapitalerhöhung, was Du schon für Finanzmanagement beherrschen musst, auch in dieser Klausur draufhast, nämlich in Bezug auf Bewegungen des gezeichneten Kapitals und der Kapitalrücklage. Schließlich hatten wir auch behandelt, wie man nach der Dotierung der Gewinnrücklagen und einer möglichen vorgegebenen Ausschüttung, also Dividendenzahlung, einen verbleibenden Gewinnvortrag kalkuliert.

Dann zum Thema internationale Rechnungslegung nach IAS/IFRS. Es ist ein offenes Geheimnis, dass viele angehende Bilanzbuchhalter dieses Thema für die schriftliche Prüfung "weglassen", weil seit der PO 2015 dies nur noch mit äußerst wenigen Punkten abgefragt wurde. Aber: spätestens für die mündliche Prüfung musst Du IAS/IFRS draufhaben. Hier dann weiterhin auf Lücke zu lernen, kann schnell das Ende bedeuten. Es ist in IAS/IFRS wichtig, dass Du Ansatz, Ausweis und Bewertung von Sachanlagen draufhast (also Dich mit dem IAS 16 "Sachanlagen) auskennst, insb. über IAS 16.63 in den IAS 36 "Wertminderungen" hüpfen kannst) und die Neubewertungsrücklage und ihre Entwicklung berechnen und beschreiben kannst. Auch der Komponentenansatz sollte Dir geläufig sein. Weiterhin hatten wir IFRS 9 behandelt, also Finanzinstrumente. Hier musst Du wissen, welche drei Kategorien finanzieller Vermögenswerte und zwei Arten finanzieller Verbindlichkeiten es gibt und wie die Folgewertung den Ansatz vorgibt (Stichwort z.B. erfolgsneutral oder -wirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet). Weiterhin solltest Du die Vorratsbewertung draufhaben nach IAS 2. Auch ist die Behandlung von Rückstellungen nach IAS 37 wichtig, nämlich Ansatz, Ausweis und Bewertung. Weiterhin sollte IAS 38 bekannt sein, nämlich die Vorgehensweise bei immateriellen Vermögenswerten, die wir im Kurs auch behandelt hatten.

 

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