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Para­gra­phen­ket­te bei Sach­an­la­gen, steuer“freie” Rück­la­gen, Lea­sing — Klau­sur­be­spre­chung Bilanz­buch­hal­ter, F 2019

Eine Maschi­ne wird durch Brand zer­stört. Ver­langt waren Ansatz, Aus­weis und Bewer­tung dies­be­züg­lich. Ich gebe die nöti­ge Para­gra­phen­ket­te an, die Ihr fast kom­plett für jede Stan­dard­auf­ga­be zu Maschi­nen in den Prü­fun­gen durch­ge­hen könnt. Nach der Zer­stö­rung der Maschi­ne wird eine Ersatz­ma­schi­ne geleast statt eine neue zu kau­fen. Die Fra­ge, wer zu akti­vie­ren hat (Lea­sing-Erlass vom April 1971) wird dies­mal zuguns­ten des Lea­sing­ge­bers ent­schie­den — was in Klau­su­ren eher die Aus­nah­me ist.

Und dann: Ver­si­che­rung zahlt den Scha­den, aber mehr als der Rest­buch­wert war. Eine stil­le Reser­ve wird also auf­ge­deckt. Fra­ge: könn­te man hier eine Rück­la­ge für Ersatz­be­schaf­fung nach R 6.6 EStR bil­den? Nur, wenn u.A. ein Ersatz­wirt­schafts­gut ange­schafft wird — was aber des­halb nicht der Fall war, weil das Lea­sing­gut eben nicht vom Lea­sing­neh­mer, son­dern vom ‑geber akti­viert wird!

Ins­ge­samt eine Auf­ga­be mit vie­len Fallen…

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