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Die han­dels­recht­li­chen Aktivierungswahlrechte

Was sind die han­dels­recht­li­chen Akti­vie­rungs­wahl­rech­te, d.h. Ansatz­wahl­rech­te (nicht ver­wech­seln mit Bewer­tungs­wahl­rech­ten)?

Es sind dies

- die imma­te­ri­el­len Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de des Anla­ge­ver­mö­gens, die nicht ent­geltl­lich erwor­ben wur­den (§ 248 II 1 HGB),

- Dis­agio (§ 250 III 1 HGB) und

- akti­ve laten­te Steu­ern (§ 274 I 2 HGB).

Ich wer­de in die­sem Video mehr zum drit­ten Wahl­recht erzäh­len, also den akti­ven laten­ten Steu­ern. Wann ent­ste­hen laten­te Steu­ern (Stich­wort tempo­rä­re Dif­fe­ren­zen), wie ent­schei­det man, ob akti­ve oder pas­si­ve laten­te Steu­ern zu neh­men sind (Lam­bert-Regel an die­ser Stel­le, abso­lut unwis­sen­schaft­lich, aber sehr gut fürs Ler­nen) und wie ver­hal­ten sie sich über die Laufzeit?

Das The­ma behand­le ich auch aus­führ­lich in mei­nem neu­en Online­kurs Bilan­zie­rung nach Han­dels­recht: https://daniel-lambert.de/…/bilanzierung-nach…/….

Und hier geht´s zum Film bei You­Tube (Abo nicht ver­ges­sen, wenn Dir das Video gefällt).

#bilanz­buch­hal­ter #dani­ell­am­bert #akti­vie­rungs­wahl­recht #ansatz­wahl­recht

 

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17. Februar 2021

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