Was sind die handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechte, d.h. Ansatzwahlrechte (nicht verwechseln mit Bewertungswahlrechten)?
Es sind dies
- die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltllich erworben wurden (§ 248 II 1 HGB),
- Disagio (§ 250 III 1 HGB) und
- aktive latente Steuern (§ 274 I 2 HGB).
Ich werde in diesem Video mehr zum dritten Wahlrecht erzählen, also den aktiven latenten Steuern. Wann entstehen latente Steuern (Stichwort temporäre Differenzen), wie entscheidet man, ob aktive oder passive latente Steuern zu nehmen sind (Lambert-Regel an dieser Stelle, absolut unwissenschaftlich, aber sehr gut fürs Lernen) und wie verhalten sie sich über die Laufzeit?
Das Thema behandle ich auch ausführlich in meinem neuen Onlinekurs Bilanzierung nach Handelsrecht: https://daniel-lambert.de/…/bilanzierung-nach…/….
Und hier geht´s zum Film bei YouTube (Abo nicht vergessen, wenn Dir das Video gefällt).
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