Das Thema des Konsignationslagers wird in diesen Tagen gehyped und soll ein heißer Klausurtipp sein für die Prüfung 3 Bilanzbuchhalter (Steuerteil, Umsatzsteuer). Anbei deshalb der Versuch, Licht ins Dunkel der Konsignationslagerregelung zu bringen. Anhand des Aufbaus des § 6b UStG.
- § 6b I UStG: Tatbestandsvoraussetzungen
- erste Grundvoraussetzung
- ein Gegenstand muss aus einem EU-Mitgliedsstaat
- in einen anderen EU-Mitgliedsstaat
- geliefert
-
- befördert oder
- versendet
-
- werden
- zweite Grundvoraussetzung
- ohne dass dem Abnehmer
- schon Verfügungsmacht verschafft würde
- außerdem
- Abnehmer muss aber schon feststehen
- notwendige Aufzeichnungen müssen geführt werden
-
- für liefernden Unternehmer: § 22 IVf UStG
- für erwerbenden Unternehmer: § 22 IVg UStG
-
- erste Grundvoraussetzung
- § 6b II UStG: Rechtsfolgen der Konsignationslagerregelung
- für den Lieferer
- im Heimatstaat
- steuerbare und
- steuerfreie
- innergemeinschaftliche Lieferung
- für den Empfänger
- im Bestimmungsland
- steuerbare und idR
- steuerpflichtiger
- innergemeinschaftlicher Erwerb
- für den Lieferer
- § 6b III UStG: Frist
- Ware muss nach dem Transport in den anderen EU-Staat innerhalb von zwölf Monaten vom bestimmbaren Abnehmer auch wirklich abgenommen werden
- ansonsten: innergemeinschaftliches Verbringen am folgenden Tag
- § 6b IV UStG: Ausnahme
- § 6b V UStG: Rückausnahme
- § 6b VI UStG: Rechtsfolgen bei weiteren Verstößen
- innergemeinschaftliches Verbringen liegt dann vor