Thema Konzernrechnungslegung nach internationaler Rechnungslegung, also nach IAS/IFRS. Wer muss eigentlich (von der sog. Mutter) in den Konzernkreis einbezogen werden? Wir unterscheiden hier
- den engen Konzernkreis
- Mutter- und
- Tochterunternehmen sowie
- den weiten Konzernkreis. also
- engen Kreis
- zzgl. Gemeinschaftsunternehmen und
- zzgl. assoziierte Unternehmen.
Im engen Kreis ist die Beherrschung wichtig, d.h. die sog. Mutter muss die sog. Tochter beherrschen können. Nur diese beiden, also Mutter und Tochter bzw. Töchter sind hier enthalten (IFRS 10 Anhang A).
Der weite Konzernkreis umfasst den engen Kreis zzgl. Gemeinschaftsunternehmen (iSd IFRS 11.16) und assoziierte Unternehmen. Die sog. gemeinschaftlichen Tätigkeiten (iSd IFRS 11.15) sind bereits anteilig in den Einzelabschlüssen der Gesellschafter einbezogen.
Wichtig sind drei Ausnahmen von der Konsolidierungspflicht:
Zum einen, wenn Anteile nach IFRS 5 als "zur Veräußerung gehalten" klassifiziert werden (IAS 28.20). Zum anderen, wenn die Mutter selbst auch Tochter ist (bei einem anderen Konzern), IAS 28.17 Var. 2 - sog. Tannenbaumprinzip. Und zum dritten, wenn das Mutterunternehmen befreit ist nach IFRS 10.4a (IAS 28.17 Var. 1).
Außerdem besteht bei untergeordneter Bedeutung ein Einbeziehungswahlrecht - nicht nach IFRS 10, wohl aber nach dem Materiality-Grundsatz.
Alles was wichtig ist zu Konzernbilanzen nach internationaler Rechnungslegung hier im Praktikerkurs Konzernrechnungslegung nach IAS/IFRS am 11. und 12. Mai 2023.
0 responses on "Konsolidierungskreis nach IAS/IFRS"