Bei Sachanlagen kann im Rahmen der Folgebewertung gewählt werden zwischen (IAS 16.29)
- Anschaffungskosten- und
- Neubewertungsmodell.
Wenn das Neubewertungsmodell gewählt wird, so bedeutet dies, dass eine Aufwertung auch über historische Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen wird (was ein starker Gegensatz zum Höchstwertprinzip des § 253 I 1 HGB, also der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegung ist).
Fraglich ist nun, ob eine Bewegung der Neubewertungsrücklage
- erfolgsneutral oder
- erfolgswirksam
zu erfolgen hat.
Zunächst wird die Neubewertungsrücklage erfolgsneutral gebildet durch den Buchungssatz
Sollbuchung | Habenbuchung | ||
---|---|---|---|
Position | Betrag | Position | Betrag |
Sachanlage | ... | Neubewertungsrücklage | ... |
Sollte es dann zu einem Rückgang des beizulegenden Werts kommen, so wird sie zunächst
- erfolgsneutral abgewertet,
- soweit sie zuvor
- erfolgsneutral gebildet wurde (IAS 16.39) und
- erfolgswirksam aufgewertet,
- soweit der zugehörige Vermögenswert
- zuvor erfolgswirksam abgewertet wurde (IAS 16.40)
LAMBERT-METHODE: Beachte, dass das Wort "soweit" ein Fachbegriff ist. Er besagt, dass die Rechtsfolge nur im Ausmaß des danach Beschriebenen eintritt. Im Steuerrecht führt er zu einem sog. Freibetrag. Der Gegenbegriff zu "soweit" ist der Ausdruck "sofern" (= wenn), was zu einer sog. Freigrenze führt. Alle Infos zu Ansatz, Ausweis und Bewertung von Sachanlagen nach IAS 16 und IAS 36 im Praktikerkurs Sachanlagen am 6. März 2023.