Rückstellungen sind stets ein relativ schwieriges Thema, weil es abhängig ist von persönlicher Einschätzung und Bewertung. Es mag in der Theorie im Rahmen konkreter Aufgabenstellungen noch "richtig" und "falsch" hier geben, in der Praxis allerdings spielt sich oftmals in teils größeren Bandbreiten die richtige Bewertung und der korrekte Ansatz ab.
Reden wir über
- Ansatz,
- Ausweis und
- Bewertung
von Rückstellungen nach IAS 37.
Wichtig ist beim Ansatz von Rückstellungen nach IAS/IFRS, dass die drei Ansatzkriterien des IAS 37.14 erfüllt sind, dass also
- eine mindestens faktische, wenn nicht sogar rechtliche Verpflichtung vorliegt,
- der Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich ist und
- die Höhe der Rückstellung verlässlich bewertet werden kann.
Der Ausweis erfolgt nach IAS 1.54 (l) unter "Rückstellungen". Weiterhin ist wichtig, dass man sich Gedanken darüber macht, ob diese lang- oder kurzfristig sind (IAS 1.60 und IAS 1.69).
Die Bewertung von Rückstellungen erfolgt grundsätzlich mit der bestmöglichen Schätzung (IAS 37.36). Hier kann es notwendig sein, einen Erwartungswert zu bestimmen, außerdem könnte die Kalkulation von Barwerten relevant sein, wenn eine Abzinsung ins Spiel kommt. Insb. die Bewertung von Rückstellungen nach IAS 37 ist ein weites Feld.
Alles zum Thema Rückstellungen nach internationaler Rechnungslegung hier im Praktikerkurs Rückstellungen nach IAS/IFRS am 6. April 2023.
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