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Steu­er­ent­las­tungs­ge­setz 2022 — Lam­berts Onlinekurs

Was hat das Parlament beschlossen? Was muss man wissen?

Was ist Teil des Steu­er­ent­las­tungs­ge­set­zes 2022?

Da ist zum einen die Ener­gie­preis­pau­scha­le (wer erhält sie und wer nicht, wird sie tat­säch­lich “aus­ge­zahlt” oder nicht, unter­liegt sie der Ein­kom­men- bzw. Lohn­steu­er oder nicht und muss man ihret­we­gen höhe­re Sozi­al­ab­ga­ben bezah­len?) Dann auch der Kin­der­bo­nus, der eine ein­ma­li­ge Erhö­hung des Kin­der­gel­des um 100 € im Monat Juli 2022 dar­stellt. Außer­dem wur­de der Grund­frei­be­trag in der Ein­kom­men­steu­er auf 10.347 € erhöht, eine steu­er­li­che Ver­güns­ti­gung in der sog. Null­zo­ne. Außer­dem der Arbeit­neh­mer­pausch­be­trag auf 1.200 € ange­ho­ben. Wer also Wer­bungs­kos­ten von unter 1.200 € tat­säch­lich hat, kann nun die­sen erhöh­ten Betrag ein­kom­men- bzw. lohn­steu­er­lich gel­tend machen. Und schließ­lich wur­de die Ent­fer­nungs­pau­scha­le erhöht. Ab dem 21. Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter steigt sie nun schon in den Jah­ren 2022 und 2023 um drei Cents auf 0,38 Euro je vol­len Entfernungskilometer.

Mehr zu all die­sen Fra­gen im neu­en Lam­bert-Online­kurs Steu­er­ent­las­tungs­ge­setz 2022.

ÜBER UNS

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