Was ist Teil des Steuerentlastungsgesetzes 2022?
Da ist zum einen die Energiepreispauschale (wer erhält sie und wer nicht, wird sie tatsächlich “ausgezahlt” oder nicht, unterliegt sie der Einkommen- bzw. Lohnsteuer oder nicht und muss man ihretwegen höhere Sozialabgaben bezahlen?) Dann auch der Kinderbonus, der eine einmalige Erhöhung des Kindergeldes um 100 € im Monat Juli 2022 darstellt. Außerdem wurde der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer auf 10.347 € erhöht, eine steuerliche Vergünstigung in der sog. Nullzone. Außerdem der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.200 € angehoben. Wer also Werbungskosten von unter 1.200 € tatsächlich hat, kann nun diesen erhöhten Betrag einkommen- bzw. lohnsteuerlich geltend machen. Und schließlich wurde die Entfernungspauschale erhöht. Ab dem 21. Entfernungskilometer steigt sie nun schon in den Jahren 2022 und 2023 um drei Cents auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer.
Mehr zu all diesen Fragen im neuen Lambert-Onlinekurs Steuerentlastungsgesetz 2022.