Vase im Kaufhaus zerdeppern und umsatzsteuerliche Konsequenzen.
Klausurbesprechung H 2019 für Bilanzbuchhalter - in der Aufgabe lässt ein Kind in einem Geschäft eine Vase fallen, diese geht kaputt. Die Mutter leistet, ohne zu murren, Schadenersatz. Das Unternehmen stellt der Mutter eine Rechnung in Höhe des Schadens zzgl. Umsatzsteuer. Nun handelt es sich um einen echten Schadenersatz und damit liegt gar keine Entgeltlichkeit und also keine steuerbare Leistung vor. Problematisch ist, dass das Unternehmen sehr wohl Umsatzsteuer ausgewiesen hatte, obwohl die Leistung gar nicht steuerbar ist.
Also geht man zu § 14c I UStG (unrichtiger Steuerausweis). Wenn man 19 % Umsatzsteuer ausweist statt 0 %, so liegt ein unrichtiger Steuerausweis vor. Die unrichtigerweise ausgewiesene Umsatzsteuer wird sehr wohl geschuldet, die Steuerschuldnerschaft trifft den Unternehmer (§ 13a I Nr. 1, 2. Altern. UStG).
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