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Kör­per­schaft­steu­er — zu ver­steu­ern­des Einkommen

Lamberts Steuerblog. Auf Spotify. Thema: Körperschaftsteuer - zu versteuerndes Einkommen. Super wichtige Sache. Wie berechne ich es? Worauf kommt es an? Was sind inner- und außerbilanzielle Korrekturen?

Die Körperschaftsteuer wird errechnet durch die Multiplikation des Steuersatzes (15 %) mit dem zu versteuernden Einkommen. Entscheidend ist also, dass man fähig ist, das zu versteuernde Einkommen auszurechnen. Dies wird ermittelt, indem man vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss ausgeht und zunächst innerbilanzielle Korrekturen vornimmt, um zum steuerrechtlichen Jahresüberschuss zu gelangen. Der steuerrechtliche Jahresüberschuss zzgl. bzw. abzgl. der außerbilanziellen Korrekturen ergibt dann das zu versteuernde Einkommen. Ich stelle einzelne inner- und außerbilanzielle Korrekturen dar, auf die es ankommt und die man nicht nur in Prüfungen für Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte stets beherrschen sollte. Wenn Dir dieser Podcast gefällt, freue ich mich immer über ein Abonnement, damit Du keine weitere Episode verpasst. Mehr zu meinen Videos, Audios, Blogposts und Webinaren für den steuerlichen Bereich auf www.daniel-lambert.de.

Zum Lambert-Webinar für Steuerfachwirte zur Einkommensteuer, Gewerbe- und Körperschaftsteuer am 18., 19. und 20.11.2020, jeweils 17 - 21 Uhr, geht es hier: https://daniel-lambert.de/.../steuerrecht-i-fuer.../

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