In diesem Lambert-Gratiswebinar für Steuerfachwirte gebe ich einen Überblick über die Körperschaftsteuer in der Steuerfachwirtprüfung.
Im Bereich Körperschaftsteuer sind zwei große Themen klausurrelevant:
- die Berechnung des zu versteuernden Einkommens bzw. der Körperschaftsteuer
- das körperschaftsteuerliche Einlagekonto
In diesem Webinar kümmern wir uns um die Berechnung des zu versteuernden Einkommens bzw. der Körperschaftsteuer. Man startet beim handelsrechtlichen Jahresüberschuss und gelangt über die sog. innerbilanziellen Korrekturen zum steuerrechtlichen Jahresüberschuss. Der steuerrechtliche Jahresüberschuss zzgl. bzw. abzgl. der außerbilanziellen Korrekturen ergibt dann das zu versteuernde Einkommen. Dieses multipliziert man mit einem Körperschaftsteuersatz von derzeit 15% und erhält die tarifliche Körperschaftsteuer. Diese wird mit 5,5 % multipliziert, um den tariflichen Solidaritätszuschlag zu kalkulieren.
Zu den innerbilanziellen Korrekturen zählen unter anderem, aber nicht nur,
- die Berücksichtigung bzw Nichtberücksichtigung der Drohverlustrückstellungen (§ 249 I 1, 2. Altern. HGB, § 5 IVa S. 1 EStG),
- die Verbrauchsfolgeverfahren (§ 256 S. 1 HGB, § 6 I Nr. 2a S. 1 EStG) und
- die unterschiedliche Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts nach Handels- und Steuerrecht (§ 253 III 2, 4 HGB, § 7 I 3 EStG).
Bei den außerbilanziellen Korrekturen muss man u.A., aber nicht nur, beachten die
- Geschenkaufwendungen (§ 4 V 1 Nr. 1 EStG), die
- Bewirtungsaufwendungen (§ 4 V 1 Nr. 2 EStG)
- steuerliche Vorauszahlungen (§ 10 Nr. 2 KStG)
- verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 III 2 KStG)
- verdeckte Einlagen (§ 8 III 3 KStG)
- das Dividendenprivileg (§ 8b I 1 KStG).
Zu diesen Punkten mehr in unserem Gratiswebinar vom 6.8.2020. Zum Video-Mitschnitt des Webinars geht es hier.
Zur unserem kompletten Angebot für die Steuerfachwirtprüfung (Podcasts, Videos und Webinare) geht es hier.
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