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Abbruch­kos­ten, H 6.4 EStH

Wie wer­den Abbruch­kos­ten gehand­habt? Wie geht man um mit dem Rest­buch­wert des abzu­bre­chen­den Wirt­schafts­guts? Beim neu­en Wirt­schafts­gut akti­vie­ren und mit ihm auf die Rest­lauf­zeit ver­tei­len oder aber sofort als Auf­wand in der GuV ansetzen?

Die gan­zen Fra­gen hier­zu in die­sem Video. Insb. die logi­sche Schlei­fe in H 6.4 Nr. 3 Buchst. b) EStH, der zurück­ver­weist auf H 6.4 Nr. 3 Buchst. a) EStH und des­halb immer wie­der für Unklar­hei­ten sorgt in Prüfungen.

Das Lam­bert-Koch­re­zept in drei Schrit­ten zum Ver­ständ­nis des sehr wich­ti­gen H 6.4 EStH in die­sem Video

19. Juli 2020
Abbruch­kos­ten, H 6.4 EStH

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