• Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Gewähr­leis­tungs­rück­stel­lun­gen

Die letzte Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte enthielt mehrere Themen, welche scheinbar von vielen Lehrern vorher ausgeschlossen war, obwohl sie meiner Meinung nach klarer Bestandteil des Rahmenstoffplans ist, nämlich die Gewährleistungsrückstellungen und die Leistungsabschreibung. Bei Rückstellungen geht es um folgendes: wenn eine Verpflichtung

  • - dem Grunde und/oder
  • - der Höhe nach

nicht sicher feststeht, so liegt eine Rückstellung vor, nicht aber eine Verbindlichkeit. Es gibt fünf unterschiedliche Arten von Rückstellungen, nämlich

  • - Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten,
  • - Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr in den ersten drei Monaten nachgeholt werden,
  • - Rückstellungen für Abraumbeseitigung und
  • - Rückstellung für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung (=   Kulanzrückstellungen).

Die erste von diesen fünf Rückstellungen, nämlich jene für ungewisse Verbindlichkeiten, umfasst dabei unter anderem

  • - Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen,
  • - Rückstellungen für Prozesse und eben aber auch
  • - Rückstellungen für Gewährleistungen mit rechtlicher Verpflichtung.

Beispiel:

Die X-AG produziert Kühlschränke. Sie geht eine zweijährige Gewährleistungsverpflichtung ein, hiernach wird allerdings noch weitere zwei Jahre aus Kulanzgründen den Kunden eine kostenfreie Reparatur ermöglicht.

Es ist im vorliegenden Beispiel so, dass wir zeitlich unterscheiden müssen.

In Jahren 1 und 2 muss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, denn es liegt eine Gewährleistung mit (!) rechtlicher Verpflichtung vor. Es muss also eine Gewährleistungsrückstellung gebildet werden.

Hiernach, also in den Jahren 3 und 4, ist die fünfte Rückstellungsart einschlägig, nämlich die Kulanzrückstellung (= Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung), denn es liegt keine rechtliche Verpflichtung mehr vor, Kulanz walten zu lassen (anders als in den Jahren 1 und 2), wohl aber eine wirtschaftliche.

Mehr Prüfungsvorbereitung gibt es in unserem Roten Faden als MindMaps für Steuerfachangestellte unter

Roter Faden Prüfungsvorbereitung Steuerfachangestellte

Roter Faden Prüfungsvorbereitung Steuerfachangestellte

0 responses on "Gewährleistungsrückstellungen"

Leave a Message

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

ÜBER UNS

Wir bie­ten seit 1994 Unter­richt für BWL, VWL, Sta­tis­tik und Mathe­ma­tik. Mit uns berei­ten Sie sich opti­mal auf Ihre Prü­fung vor — kurz, knapp und auf den Punkt gebracht. Sie haben bei uns die Mög­lich­keit der Grup­pen­kur­se und des Ein­zel­un­ter­richts, der Prä­senz­kur­se und der Skriptsammlungen.

top
© Florian Hölzer Designs