Eine Maschine wird durch Brand zerstört. Verlangt waren Ansatz, Ausweis und Bewertung diesbezüglich. Ich gebe die nötige Paragraphenkette an, die Ihr fast komplett für jede Standardaufgabe zu Maschinen in den Prüfungen durchgehen könnt. Nach der Zerstörung der Maschine wird eine Ersatzmaschine geleast statt eine neue zu kaufen. Die Frage, wer zu aktivieren hat (Leasing-Erlass vom April 1971) wird diesmal zugunsten des Leasinggebers entschieden — was in Klausuren eher die Ausnahme ist.
Und dann: Versicherung zahlt den Schaden, aber mehr als der Restbuchwert war. Eine stille Reserve wird also aufgedeckt. Frage: könnte man hier eine Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR bilden? Nur, wenn u.A. ein Ersatzwirtschaftsgut angeschafft wird — was aber deshalb nicht der Fall war, weil das Leasinggut eben nicht vom Leasingnehmer, sondern vom ‑geber aktiviert wird!
Insgesamt eine Aufgabe mit vielen Fallen…
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