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Details der Hin­zu­rech­nung nach § 8 Nr. 1 GewStG — Klau­sur­be­spre­chung H 2019 Bilanzbuchhalter

Ein Gewerbebetrieb leistet Zinsen für einen Kredit, löst diesen zu früh ab und muss eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten. Fällt diese unter die Hinzurechnungspflicht des § 8 Nr. 1 Buchst. a) GewStG? Ich verrate eine hochinteressante Fundstelle, die Auskunft darüber gibt, was zu hinzurechnungspflichtigen Zinsen gehört und was nicht.

Weiterhin schuldete der Betrieb Nachzahlungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO. Fallen diese auch unter die Hinzurechnungspflicht? Die Antwort ist anders als bei der Vorfälligkeitsentschädigung und möglicherweise überraschend.

Die Problematik erläutere ich auch in meinem Onlinekurs zur Gewerbesteuer.

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