Lamberts Meinung zur letzten Abschlussprüfung Steuerfachangestellte
In der letzten Abschlussprüfung für angehende Steuerfachangestellte gab es eine Aufgabe zum Thema Leistungsabschreibungen. Viele Prüfungsteilnehmer berichteten im Nachhinein, dass auf dieses Thema wenig bis gar nicht in den Schulen vorbereitet worden sei. Was erstaunlich ist, denn es ist klarer Bestandteil des Rahmenstoffplans.
Es ist doch so: Handelsrechtlich sind zur Verteilung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten planmäßige (!) Abschreibungen vorgesehen (§ 253 III 1, 2 HGB). Das HGB sagt hierbei nicht, welche Abschreibungsverfahren handelsrechtlich zulässig sind, sondern lässt diese Frage explizit offen. Folglich sind, sofern diese GoB-konform sind, lineare Abschreibungen, aber auch andere Abschreibungsarten, insb. die Leistungsabschreibung, zulässig. Steuerrechtlich sieht dies schon wieder anders aus. Hier dürfte die lineare Abschreibung der Regelfall sein (§ 7 I 1 EStG), die geometrisch-degressive Abschreibung ist im Ausnahmefall zulässig (§ 7 II 1 EStG), ebenso der Wechsel von der geometrisch-degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung (§ 7 III 1 EStG).
Mehr Prüfungsvorbereitung gibt es in unserem Roten Faden als MindMaps für Steuerfachangestellte unter
Hallo, Herr Lambert,
es ist interessant zu sehen, welche Wellen die letzte Rewe Klausur geschlagen hat. Ich kenne Sie durch Ihre online- Tutorials, die mir in der Vorbereitung zusätlich sehr geholfen haben . Danke dafür!
Ich stimme mit Ihnen überein, dass man das Thema hätte wissen müssen. Obwohl ich den Jahresabschluss vorher geübt hatte, hatte ich vermutlich bei der Abschlussprüfung keine Chance. Betrachten wir das Gesamtpaket: Schon die erste Aufgabe erweckte nicht den Eindruck einer Aufwärmübung, dann kam der Jahresabschlussteil mit 50 Punkten, von denen gefühlt Herr Mörtel den Großteil ausgemacht hat. Etwas mehr Abwechslung — da der Jahresabschluss eine große Vielzahl an Aufgaben bietet- wäre aus Sicht der Prüflinge wünschenswert und gerechter gewesen. Wir alle haben hart gelernt und das Herumreiten auf einem Thema bricht uns letutlich das Genick? Bevor die Fragestellungen zu Herrn Mörtel mich komplett aus der Verfassung gebracht haben, bin ich zum letzten Teil gewechselt. Was hatten wir hier? Einen BV- Vergleich und eine EÜR. Eine solche Aufgabenstellung gab es, glaube ich, zuletzt in 2013. Wir haben die Klausuren von anno dazumal bis jetzt besprochen und eine solche Aufgabenstellung gab es nur einmal. Unter normalen Umständen und ohne Herrn Mörtel kein Thema. Es gab aber eben auch noch besagten Unternehmer und on top mit Eingangsfragen, die nicht wirklich warm- up Übungen waren. Ich habe zwei Jahre hart gelernt, war nicht wirklich schlecht in Rewe- und dann das. Ich weiß nicht, was es wird, habe Angst, dass es vermutlich nicht gereicht hat. Wofür habe ich die letzten zwei Jahre so hart gelernt? — Nur um feststellen zu müssen, dass mir jemand mit dieser Klausurenstellung ein Bein stellen wollte? Voll gelungen. Wie gesagt, im Prinzip stimme ich mit Ihnen überein: Aber aus meiner Sicht bleiben die Punktevergabe, die Einseitigkeit des Themas sowie ein beschwerlicher Einstieg in die Klausur plus einem Ende, das ebenfalls noch einmal forderte, mit einem fahlen Beigeschmack verbunden. Aus meiner Sicht geht es bei dem Thema Klausurenstellung darum, die Vielfältigkeit zu überprüfen ( das Leben und der Jahresabschluss besteht nicht nur aus den Mörtels dieser Welt), die Punkte besser zu verteilen und die Schwierigkeit der Themen abzuwägen. Diese Rewe Klausur hat davon nichts in Betracht gezogen. Wenn Sie bis jetzt alles durchgelesen haben, dann danke ich Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
VG
Angelika W.