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Leis­tungs­ab­schrei­bun­gen

Lam­berts Mei­nung zur letz­ten Abschluss­prü­fung Steuerfachangestellte

In der letz­ten Abschluss­prü­fung für ange­hen­de Steu­er­fach­an­ge­stell­te gab es eine Auf­ga­be zum The­ma Leis­tungs­ab­schrei­bun­gen. Vie­le Prü­fungs­teil­neh­mer berich­te­ten im Nach­hin­ein, dass auf die­ses The­ma wenig bis gar nicht in den Schu­len vor­be­rei­tet wor­den sei. Was erstaun­lich ist, denn es ist kla­rer Bestand­teil des Rah­men­stoff­plans.

Es ist doch so: Han­dels­recht­lich sind zur Ver­tei­lung der Anschaf­fungs- bzw. Her­stel­lungs­kos­ten plan­mä­ßi­ge (!) Abschrei­bun­gen vor­ge­se­hen (§ 253 III 1, 2 HGB). Das HGB sagt hier­bei nicht, wel­che Abschrei­bungs­ver­fah­ren han­dels­recht­lich zuläs­sig sind, son­dern lässt die­se Fra­ge expli­zit offen. Folg­lich sind, sofern die­se GoB-kon­form sind, linea­re Abschrei­bun­gen, aber auch ande­re Abschrei­bungs­ar­ten, insb. die Leis­tungs­ab­schrei­bung, zuläs­sig. Steu­er­recht­lich sieht dies schon wie­der anders aus. Hier dürf­te die linea­re Abschrei­bung der Regel­fall sein (§ 7 I 1 EStG), die geo­me­trisch-degres­si­ve Abschrei­bung ist im Aus­nah­me­fall zuläs­sig (§ 7 II 1 EStG), eben­so der Wech­sel von der geo­me­trisch-degres­si­ven Abschrei­bung zur linea­ren Abschrei­bung (§ 7 III 1 EStG).

Mehr Prü­fungs­vor­be­rei­tung gibt es in unse­rem Roten Faden als Mind­Maps für Steu­er­fach­an­ge­stell­te unter

1 responses on "Leistungsabschreibungen"

  1. Hal­lo, Herr Lambert,
    es ist inter­es­sant zu sehen, wel­che Wel­len die letz­te Rewe Klau­sur geschla­gen hat. Ich ken­ne Sie durch Ihre online- Tuto­ri­als, die mir in der Vor­be­rei­tung zusät­lich sehr gehol­fen haben . Dan­ke dafür!
    Ich stim­me mit Ihnen über­ein, dass man das The­ma hät­te wis­sen müs­sen. Obwohl ich den Jah­res­ab­schluss vor­her geübt hat­te, hat­te ich ver­mut­lich bei der Abschluss­prü­fung kei­ne Chan­ce. Betrach­ten wir das Gesamt­pa­ket: Schon die ers­te Auf­ga­be erweck­te nicht den Ein­druck einer Auf­wärm­übung, dann kam der Jah­res­ab­schluss­teil mit 50 Punk­ten, von denen gefühlt Herr Mör­tel den Groß­teil aus­ge­macht hat. Etwas mehr Abwechs­lung — da der Jah­res­ab­schluss eine gro­ße Viel­zahl an Auf­ga­ben bie­tet- wäre aus Sicht der Prüf­lin­ge wün­schens­wert und gerech­ter gewe­sen. Wir alle haben hart gelernt und das Her­um­rei­ten auf einem The­ma bricht uns letut­lich das Genick? Bevor die Fra­ge­stel­lun­gen zu Herrn Mör­tel mich kom­plett aus der Ver­fas­sung gebracht haben, bin ich zum letz­ten Teil gewech­selt. Was hat­ten wir hier? Einen BV- Ver­gleich und eine EÜR. Eine sol­che Auf­ga­ben­stel­lung gab es, glau­be ich, zuletzt in 2013. Wir haben die Klau­su­ren von anno dazu­mal bis jetzt bespro­chen und eine sol­che Auf­ga­ben­stel­lung gab es nur ein­mal. Unter nor­ma­len Umstän­den und ohne Herrn Mör­tel kein The­ma. Es gab aber eben auch noch besag­ten Unter­neh­mer und on top mit Ein­gangs­fra­gen, die nicht wirk­lich warm- up Übun­gen waren. Ich habe zwei Jah­re hart gelernt, war nicht wirk­lich schlecht in Rewe- und dann das. Ich weiß nicht, was es wird, habe Angst, dass es ver­mut­lich nicht gereicht hat. Wofür habe ich die letz­ten zwei Jah­re so hart gelernt? — Nur um fest­stel­len zu müs­sen, dass mir jemand mit die­ser Klau­su­ren­stel­lung ein Bein stel­len woll­te? Voll gelun­gen. Wie gesagt, im Prin­zip stim­me ich mit Ihnen über­ein: Aber aus mei­ner Sicht blei­ben die Punk­te­ver­ga­be, die Ein­sei­tig­keit des The­mas sowie ein beschwer­li­cher Ein­stieg in die Klau­sur plus einem Ende, das eben­falls noch ein­mal for­der­te, mit einem fah­len Bei­geschmack ver­bun­den. Aus mei­ner Sicht geht es bei dem The­ma Klau­su­ren­stel­lung dar­um, die Viel­fäl­tig­keit zu über­prü­fen ( das Leben und der Jah­res­ab­schluss besteht nicht nur aus den Mör­tels die­ser Welt), die Punk­te bes­ser zu ver­tei­len und die Schwie­rig­keit der The­men abzu­wä­gen. Die­se Rewe Klau­sur hat davon nichts in Betracht gezo­gen. Wenn Sie bis jetzt alles durch­ge­le­sen haben, dann dan­ke ich Ihnen ganz herz­lich für Ihre Aufmerksamkeit.

    VG
    Ange­li­ka W.

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