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LAMBERT BLOG
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Leis­tungs­ab­schrei­bun­gen

In der letzten Abschlussprüfung für angehende Steuerfachangestellte gab es eine Aufgabe zum Thema Leistungsabschreibungen. Viele Prüfungsteilnehmer berichteten im Nachhinein, dass auf dieses Thema wenig bis gar nicht in den Schulen…

Lam­berts Mei­nung zur letz­ten Abschluss­prü­fung Steuerfachangestellte

In der letz­ten Abschluss­prü­fung für ange­hen­de Steu­er­fach­an­ge­stell­te gab es eine Auf­ga­be zum The­ma Leis­tungs­ab­schrei­bun­gen. Vie­le Prü­fungs­teil­neh­mer berich­te­ten im Nach­hin­ein, dass auf die­ses The­ma wenig bis gar nicht in den Schu­len vor­be­rei­tet wor­den sei. Was erstaun­lich ist, denn es ist kla­rer Bestand­teil des Rah­men­stoff­plans.

Es ist doch so: Han­dels­recht­lich sind zur Ver­tei­lung der Anschaf­fungs- bzw. Her­stel­lungs­kos­ten plan­mä­ßi­ge (!) Abschrei­bun­gen vor­ge­se­hen (§ 253 III 1, 2 HGB). Das HGB sagt hier­bei nicht, wel­che Abschrei­bungs­ver­fah­ren han­dels­recht­lich zuläs­sig sind, son­dern lässt die­se Fra­ge expli­zit offen. Folg­lich sind, sofern die­se GoB-kon­form sind, linea­re Abschrei­bun­gen, aber auch ande­re Abschrei­bungs­ar­ten, insb. die Leis­tungs­ab­schrei­bung, zuläs­sig. Steu­er­recht­lich sieht dies schon wie­der anders aus. Hier dürf­te die linea­re Abschrei­bung der Regel­fall sein (§ 7 I 1 EStG), die geo­me­trisch-degres­si­ve Abschrei­bung ist im Aus­nah­me­fall zuläs­sig (§ 7 II 1 EStG), eben­so der Wech­sel von der geo­me­trisch-degres­si­ven Abschrei­bung zur linea­ren Abschrei­bung (§ 7 III 1 EStG).

Mehr Prü­fungs­vor­be­rei­tung gibt es in unse­rem Roten Faden als Mind­Maps für Steu­er­fach­an­ge­stell­te unter

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