Lamberts Meinung zur letzten Abschlussprüfung Steuerfachangestellte
In der letzten Abschlussprüfung für angehende Steuerfachangestellte gab es eine Aufgabe zum Thema Leistungsabschreibungen. Viele Prüfungsteilnehmer berichteten im Nachhinein, dass auf dieses Thema wenig bis gar nicht in den Schulen vorbereitet worden sei. Was erstaunlich ist, denn es ist klarer Bestandteil des Rahmenstoffplans.
Es ist doch so: Handelsrechtlich sind zur Verteilung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten planmäßige (!) Abschreibungen vorgesehen (§ 253 III 1, 2 HGB). Das HGB sagt hierbei nicht, welche Abschreibungsverfahren handelsrechtlich zulässig sind, sondern lässt diese Frage explizit offen. Folglich sind, sofern diese GoB-konform sind, lineare Abschreibungen, aber auch andere Abschreibungsarten, insb. die Leistungsabschreibung, zulässig. Steuerrechtlich sieht dies schon wieder anders aus. Hier dürfte die lineare Abschreibung der Regelfall sein (§ 7 I 1 EStG), die geometrisch-degressive Abschreibung ist im Ausnahmefall zulässig (§ 7 II 1 EStG), ebenso der Wechsel von der geometrisch-degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung (§ 7 III 1 EStG).
Mehr Prüfungsvorbereitung gibt es in unserem Roten Faden als MindMaps für Steuerfachangestellte unter

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