Bei einer Buchführungsaufgabe (also einer Aufgabe zu Jahresabschluss = Externes Rechnungswesen) geht es darum,
- Ansatz,
- Ausweis und
- Bewertung .
voneinander zu unterscheiden. Hier die wichtigsten Infos zu den relevanten Paragraphen, diesmal zum Ansatz.
Beim Ansatz geht es um
- abstraktive Aktivierungsfähigkeit,
- Aktivierungsverbote und
- Aktivierungswahlrechte.
Bei der abstrakten Aktivierungsfähigkeit (§ 246 I 1 HGB) geht es um selbständige Bewertbarkeit, selbständige Verwertbarkeit und einen konkreten Nutzen. Insgesamt liegt ein Vermögensgegenstand vor oder aber nicht. Sollte ein Vermögensgegenstand zu bejahen sein, so könnte er aktivierungspflichtig sein.
Danach ist zu prüfen, ob es Aktivierungsverbote im konkreten gibt. Hierzu zählen zwei unterschiedliche Stellen, nämlich die Aktivierungsverbote des § 246 I HGB und jene des § 246 II 2 HGB.
Alsdann sind die Aktivierungswahlrechte wichtig, nämlich
- das Disagio (§ 250 III 1 HGB),
- die aktiven latenten Steuern (§ 274 I 2 HGB) und
- die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben sind (§ 248 II 1 HGB).