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Bilanzbuchhalter 1 Min.

Struk­tur­bi­lanz: Umgang mit aus­ge­üb­ten Aktivierungswahlrechten

Es ist die Idee bei der Strukturbilanz, dass Aktivierungswahlrechte, so sie ausgeübt wurden, wieder rückgängig gemacht werden (z.B. wegen der Vergleichbarkeit mit Unternehmen, die das Aktivierungswahlrecht nicht ausgeübt hatten).

Bei der Erstel­lung einer Struk­tur­bi­lanz ist u.A. wich­tig der Umgang mit — vor­her aus­ge­üb­ten — Aktivierungswahlrechten.

Es ist die Idee bei der Struk­tur­bi­lanz, dass Akti­vie­rungs­wahl­rech­te, so sie aus­ge­übt wur­den, wie­der rück­gän­gig gemacht wer­den (z.B. wegen der Ver­gleich­bar­keit mit Unter­neh­men, die das Akti­vie­rungs­wahl­recht nicht aus­ge­übt hat­ten). Und weil der Ein­gangs­bu­chungs­satz bei z.B. den akti­ven laten­ten Steu­ern hieß “akti­ve laten­te Steu­er an sons­ti­ge betrieb­li­che Erträ­ge”, muss bei der Erstel­lung der Stru­kur­bi­lanz das Eigen­ka­pi­tal redu­ziert wer­den, weil ja davor der Jah­res­über­schuss und somit das Eigen­ka­pi­tal stieg.

Man bucht also (bei allen aus­ge­üb­ten Akti­vie­rungs­wahl­rech­ten): “Eigen­ka­pi­tal an Aktiv­pos­ten” bei der Erstel­lung der Stru­kur­bi­lanz, um einen zuvor gebil­de­ten Aktiv­pos­ten wie­der rück­gän­gig zu machen.

Wich­tig: ins­ge­samt exis­tie­ren genau drei Akti­vie­rungs­wahl­rech­te:

  • Dis­agio,
  • imma­te­ri­el­le Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de des Anla­ge­ver­mö­gens, die nicht ent­gelt­lich erwor­ben wur­den und
  • akti­ve laten­te Steuern),

sie­he mein Roter Faden im Rah­men der stets durch­zu­prü­fen­den Schritte

  • I. Akti­vie­rungs­grund­satz (ist etwas ein Vermögensgegenstand?)
  • II. Akti­vie­rungs­ver­bo­te (besteht gegen die­sen Ver­mö­gens­ge­gen­stand trotz­dem ein Ver­bot, ihn auf die lin­ke Sei­te der Bilanz aufzunehmen?),
  • III. Akti­vie­rungs­wahl­rech­te (besteht die Mög­lich­keit, aber nicht die Pflicht, eine Sache auf die Aktiv­sei­te aufzunehmen?).

Wenn die Ant­wor­ten auf die Fra­gen wie folgt lau­ten: I. ja, II. nein, III. nein, so besteht ein Akti­vie­rungs­ge­bot, mit­hin eine Akti­vie­rungs­pflicht.

Die gesam­ten Roten Fäden für Bilanz­buch­hal­ter gibt es in unse­rem Online­shop:

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