Handelsrechtliche Aktivierungswahlrechte – immaterielle Vermögensgegenstände
Feb 15,21Neues Video zu handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechten. Nämlich hier über immaterielle Vermögensgegenstände, unentgeltlich erworben, des Anlagevermögens (§ 248 II 1 HGB) – die drei Voraussetzungen müssen kumulativ gegeben sein. Dies dürfen (!) handelsrechtlich aktiviert werden, müssen aber nicht. Steuerrechtlich dürfen sie nicht aktiviert werden (§ 5 II EStG). Daraus entstehen dann wiederum latente Steuern, weil es sich um eine temporäre Differenz handelt. …
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